Mönchengladbach Zwei Berufskraftfahrer beharken sich und landen vor Gericht

Mönchengladbach · Nach einer Anzeige durch einen Berufskraftfahrer aus Mönchengladbach musste sich gestern ein Viersener (28) vor Gericht verantworten. Die Staatsanwältin warf ihm vor, sein Fahrzeug am 14. März 2015 grob verkehrswidrig und rücksichtslos auf der Tour nach Mönchengladbach gesteuert zu haben. Doch der 28-Jährige, ebenfalls Berufskraftfahrer, hatte damals umgehend reagiert und seinerseits Anzeige gegen den Berufskollegen erstattet. Am Ende hatte der Viersener einen Strafbefehl erhalten, aber dagegen Einspruch eingelegt. Deshalb musste der 28-Jährige gestern auf der Anklagebank Platz nehmen. Bereitwillig schilderte der Fernfahrer und Vater einer dreijährigen Tochter, weshalb er damals den Gladbacher angezeigt hatte.

"Ich fuhr mit meiner Frau und der damals zwei Jahre alten Tochter von Viersen nach Mönchengladbach. Der andere Fahrer fiel mir auf, weil er mir an der Stoßstange klebte, ständig im Zickzack fuhr und mich und andere Autofahrer schnitt", erinnerte sich der Angeklagte. Dann habe der Wagen des Gladbachers an einer Ampel neben ihm gestanden. Er habe mit dem Fahrer Blickkontakt herstellen wollen. Doch dessen Beifahrerin habe ihm den Stinkefinger gezeigt. Bei einem Halt habe der Gladbacher mit dem Handy von ihnen Fotos gemacht, so der Angeklagte. An der Steinmetzstraße hätten sich ihre Wege getrennt. Er sei sofort zur Polizei gefahren, erinnerte sich der Familienvater.

Ganz anders schilderte der Berufskraftfahrer (48) aus Mönchengladbach in seiner Zeugenaussage die Begegnungen auf der Fahrt. "An einer Ampel sah ich, dass auf dem Vordersitz ein kleines Kind ohne Kindersitz saß", so der Zeuge voller Empörung. Auch seine Frau habe sich darüber aufgeregt." Den Stinkefinger bestritt sie allerdings. "Vielleicht habe ich den Kopf geschüttelt", gab die Beifahrerin zu. Der Angeklagte habe sie danach kräftig ausgebremst und ihren Mann außerdem mit ihrem Fahrzeug zum Ausweichen gezwungen, als der Angeklagte mit seinem Wagen an der Steinmetzstraße unvermittelt nach links ausscherte. Beides bestritt der Angeklagte. Dessen Frau beteuerte überzeugend, dass die kleine Tochter sehr wohl in einem Kindersitz gesessen habe.

Am Ende verurteilte das Gericht den Viersener wegen Nötigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 2100 Euro (60 Tagessätze zu je 35 Euro) und zu einem Fahrverbot von zwei Monaten. Der Angeklagte habe sich von der empörten, Kopf schüttelnden Frau des Kollegen provozieren lassen. Er habe dem Berufskollegen "eins auswischen wollen", hieß es in der Urteilsbegründung.

(RP)
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