Mönchengladbach Zur Waffe sagte der Angeklagte nichts

Mönchengladbach · Im Prozess wegen versuchten Mordes vor dem Schwurgericht ging es gestern um die Tatwaffe - eine Pistole. Mit der Waffe soll ein 39-Jähriger am 24. April mehrmals bei einer gemeinsamen Autofahrt auf seine Lebensgefährtin (33) geschossen haben. Der Kammervorsitzende Lothar Beckers fragte den Angeklagten nach der Tatwaffe: "Was ist das für eine schreckliche Pistole? Wie kommt man an solch eine Waffe?" Doch der Angeklagte verweigerte eine Antwort. Aus der Waffe war die Registriernummer entfernt worden. Deshalb konnte auch die Polizei nicht mehr die Herkunft der Pistole ermitteln, wie ein Beamter gestern aussagte. Die Waffe sei besonders schwer, so die Erklärung des Vorsitzenden. Damit soll der Angeklagte am Tattag auch auf den Kopf des Opfers geschlagen haben. Das hatten Anwohner beobachtet und berichtet. Am dritten Prozesstag hatte der Ex-Partner der Frau und Vater des gemeinsamen Sohnes durch den Verteidiger ein Geständnis vortragen lassen.

Das Opfer, das durch die vier Schüsse lebensgefährliche Verletzungen erlitten hatte, nimmt als Nebenklägerin teil. Die Frau musste mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Deshalb ging es gestern vor der 7. Großen Strafkammer um den Vertrag, in dem Schmerzensgeld und Prozesskostenhilfe für die Kindesmutter geregelt werden sollen. Dabei wurden gestern sowohl für das Schmerzensgeld als auch für die Prozesskostenhilfe jeweils 50.000 Euro genannt. Die Höhe des Schmerzensgeldes spielt offenbar eine besondere Rolle, weil ein Mediziner nach den Schussverletzungen für das Opfer Folgeschäden nicht ausschließen konnte. Die Familie des Angeklagten, der sich wegen versuchten Mordes in drei Fällen, jeweils mit gefährlicher Körperverletzung verantworten muss, hatte bereits 20.000 Euro Schmerzensgeld an die Nebenklägerin überwiesen.

(RP)
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