Mönchengladbach Zigaretten-Attacke vor Disko: Verfahren wird vorläufig eingestellt

Mönchengladbach · Zahlt der Angeklagte jedoch seine Geldbuße nicht, geht der Prozess weiter.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht verantworten. Sichtlich zerknirscht saß der 28-Jährige neben seinem Anwalt. Und er saß zum ersten Mal auf einer Anklagebank. Sein Vorstrafenregister enthielt nur leere Blätter.

Aber in der Nacht zum 4. Juli 2015 rastete der Mann aus. Mit anderen Rauchern und seinem Sportkameraden (22) stand er damals vor der Tür einer Gladbacher Diskothek. Bald gab es Streit mit dem 22-Jährigen. "Du bist schuld, dass ich meine Lehre abgebrochen habe. Außerdem hat dein Hund mein Handy zerknabbert", soll der Jüngere dem Angeklagten vorgeworfen haben. Was der Angeklagte dann tat, hatte offenbar der Vater des Jüngeren, der auch vor der Disco-Tür stand, in der Sommernacht gesehen. "Der hatte in der rechten Hand die brennende Zigarette und traf damit die linke Wange des Sportkameraden", erinnerte sich der Vater sinngemäß. Danach sei der Sohn plötzlich weg gewesen. Zuvor habe es Streit zwischen den Männern gegeben, so der Vater. Wahrscheinlich habe der Angeklagte den Sohn mit der Zigaretten-Attacke nur erschrecken wollen, meinte der Vater. Er habe versucht, die beiden Streithähne zu trennen.

"Das Verschulden meines Mandanten ist doch gering. Die Zigaretten-Attacke hat keine Narbe hinterlassen", setzte sich der Verteidiger sinngemäß für den 28-Jährigen ein und bat um eine Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwältin schloss sich dieser Forderung an: Das Gericht stellte das Verfahren vorläufig ein. Allerdings muss er eine Geldbuße von 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Zahlt der Angeklagte nicht, wird das Verfahren fortgesetzt. Doch der 28-Jährige, der sich bereits im Gerichtssaal entschuldigt hatte, war offenbar einverstanden.

(RP)
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