Mönchengladbach Zerfetzte Bluse des Opfers lag auf dem Richtertisch

Mönchengladbach · Mit knallrotem Kopf reagierte der Mann (44) auf der Anklagebank, als das Schöffengericht gestern das Urteil verkündete. Wegen versuchter sexueller Nötigung verurteilten die Richter den Gladbacher zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten – mit Bewährung. Noch kurz zuvor hatte der 44-Jährige, der seinen Lebensunterhalt in einer beschützenden Werkstatt verdient und unter Betreuung steht, den Anklagevorwurf hartnäckig bestritten. Doch das Gericht glaubte dem Opfer, einer 34-jährigen Rheydterin. Überzeugend hatte die Frau geschildert, wie der Freund in der Nacht zum 30. Juli 2009 plötzlich zum Angreifer wurde.

Die 34-Jährige brach in Tränen aus, als sie sich an die überraschende Kuss-Attacke ihres Begleiters in einem Hauseingang in der Rheydter City erinnerte. Nach dem gemeinsamen Besuch eines Biergartens waren die beiden auf dem Heimweg. Die Frau wollte bei einem Bekannten klingeln, der ihr 200 Euro schuldete. "Am Tag war der bisher nie zu erreichen. Deshalb wollte ich nachts klingeln. Dabei sollte mich der Angeklagte beschützen", erinnerte sie sich. Aber als niemand auf das Klingeln reagierte, stürzte sich der Angeklagte plötzlich auf die Frau und versuchte sie zu küssen. Sie stieß ihn weg. "Er schlug mich und zerriss meine Bluse", so die Zeugin. Mit einer blutenden Lippe ging sie zu Boden. Der Mann setzte sich auf die Frau, sprang aber mit einem Schmerzenslaut wieder auf.

Offenbar war er selbst verletzt worden, was er im Gerichtssaal bestritt. Dem Opfer gelang es ebenfalls, aufzustehen und wegzulaufen. Doch der Angeklagte habe sie verfolgt und gerufen: "Dich kriege ich auch noch." Die 34-Jährige wandte sich hilfesuchend an zwei Mädchen, die sie nach Hause begleiteten. Das Opfer vertraute sich einer Betreuerin an, die ihr zur Anzeige riet. Am nächsten Tag gingen die beiden Frauen zur Polizei.

Ganz anders hatte sich dagegen der Angeklagte an die Tatnacht erinnert und vor allem den Kussversuch energisch bestritten. Auf dem Weg habe sich die Freundin plötzlich in ein unverschlossenes Fahrzeug gesetzt. Das mache man nicht, habe er ihr erklärt und sie an der Hand gepackt und herausgezogen. Dabei sei die Bluse zerrissen und die Lippe verletzt worden. Doch die Richter glaubten ihm nicht. Schließlich war der Angeklagte vor ein paar Jahren mit einem ähnlichen Übergriff auf eine Frau schon einmal aufgefallen.

(RP)
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