Rp-Ratgeber Alles Was Recht Ist Wie Patienten die richtige Vorsorge treffen

Mönchengladbach · Wer entscheidet für Schwerkranke, die es selbst nicht mehr können? Darüber und über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informieren Juristen und Mediziner.

 Experten erklären Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Experten erklären Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Foto: DPA

Wer soll entscheiden, wenn man selbst es nicht mehr kann? Natürlich der Ehepartner! Oder die Kinder! Für viele Menschen ist das selbstverständlich. Für Behörden, Banken, Juristen und Mediziner ist es das aber nicht. Wenn es keine Vorsorgevollmacht und keine Patientenverfügung gibt, gibt es auch niemanden, der einen erkrankten Menschen in allen wichtigen Angelegenheiten vertreten darf. Dann liegt es beim Amtsgericht, einen Betreuer einzusetzen, der die wichtigen Entscheidungen für einen hilflos gewordenen Menschen treffen darf. Wer das selbst bestimmen möchte, bevor er selbst es nicht mehr kann, sollte Vorsorge treffen. Das haben aber nur ganz wenige Menschen in Deutschland getan: Im zentralen Vorsorgeregister waren Mitte 2015 nur etwa 2,8 Millionen Vollmachten registriert. Nur vier Prozent der Erwachsenen in Deutschland haben sie dort also hinterlegt. Zeit, das zu ändern. Und dabei helfen Experten bei der nächsten Auflage der Ratgeber-Reihe "Alles was Recht ist" der Rheinischen Post und des Landgerichts Mönchengladbach.

Am Dienstag, 5. April, begrüßen Landgerichtspräsidentin Dr. Annette Lehmberg und Notar Dr. Jochen Mues ab 19 Uhr im Haus Erholung als Experten den Staatssekretär im NRW-Justizministerium, Karl-Heinz Krems. Er wird ein Grußwort an Referenten und Gäste richten. Anschließend wird Rechtspfleger Peter Krenzel das gerichtliche Betreuungsverfahren erklären: Wer kommt als Betreuer infrage? Wie funktioniert die Bestellung eines Betreuers? Welche Aufgaben hat er und welche Entscheidungen darf er treffen? Im Anschluss erläutert Notar Dr. Thomas Schultz ganz praxisnah, wie Menschen möglichst frühzeitig mit einer Vorsorgevollmacht klarstellen, wie sie die Bestellung eines Betreuers im Fall der Fälle verhindern: In welchem Umfang sollte eine Vorsorgevollmacht erteilt werden, nur für gesundheitliche oder auch für alle finanziellen Angelegenheiten? Wie erteilt man überhaupt eine Vollmacht? Und wie widerruft man eine einmal erteilte Vollmacht? Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht geht es anschließend im gemeinsamen Vortrag von Dr. Thomas Jäger, Chefarzt der Geriatrie am Elisabeth-Krankenhaus, und Dr. Axel Schröder, stellvertretender Leiter des Amtsgerichts Rheydt, um die Patientenverfügung. Nur in etwa zehn Prozent der Fälle liegt eine Patientenverfügung vor. Oft ist sie zu allgemein formuliert und damit nicht unmittelbar auf das vorliegende Krankheitsbild anwendbar. Eine eindeutige Patientenverfügung, die auch die Wertvorstellungen des Patienten enthält, ist eine große Hilfe für Angehörige, medizinisches Personal, und im Ernstfall auch für einen gerichtlichen Betreuer. Im Anschluss daran bittet RP-Redaktionsleiter Ralf Jüngermann die Experten zur Podiumsdiskussion, bei der auch Fragen aus dem Publikum beantwortet werden.

(RP)
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