Abschaffung der kleinen Mülltonnen Widerspruch gegen Müll-Pläne in Mönchengladbach

Mönchengladbach · Das städtische Rechtsamt empfiehlt dem Aufsichtsrat der Stadttochter GEM, gegen eine Anordnung der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr zur Abschaffung der kleinen Mülltonnen Widerspruch einzulegen. Dies geht aus Unterlagen hervor, die unserer Redaktion vorliegen.

 Über die kleinen Mülltonnen ärgern sich viele Bürger.

Über die kleinen Mülltonnen ärgern sich viele Bürger.

Foto: Ilgner

Nach Einschätzung der städtischen Juristen weist der Bescheid der Berufsgenossenschaft erhebliche rechtliche Mängel auf. So genüge die Anordnung nicht den Anforderungen des Verfahrensrechts. Die Ausführungen beschränkten sich "durchgängig auf Gesetze und Verordnungen ohne an konkrete Bestimmungen anzuknüpfen". Die Stadtjuristen kritisieren zum Beispiel die Formulierung der BG "Ringtonnenschüttungen dürfen seit 1994 nicht mehr in Verkehr gebracht werden": Diese Aussage könne arbeitsschutzrechtlich nicht nachvollzogen werden. Auch begründe die Aussage, dass "Ringtonnensysteme nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, nicht per se eine Gesundheitsgefährdung". Widerspruch einzulegen, ist nach Meinung des städtischen Fachbereichsleiter Recht, Axel Stibi, auch deshalb wichtig, um so die Zulässigkeit eines Ratsbürgerentscheids oder eines Bürgerbegehrens zu klären. Beide Möglichkeiten dürften ausgeschlossen sein, wenn "der Arbeitsschutz belastbar einer Beibehaltung der Ringtonnenleerung entgegensteht". Das bedeutet: Sollte der Rat ein Bürgerbegehren ablehnen und dabei mit dem Arbeitsschutz argumentieren, dann muss möglichst rechtssicher geklärt sein, ob dieses Argument auch zieht.

Denn wenn mögliche Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen die Entscheidung des Rates vorgehen und den Weg zum Verwaltungsgericht wählen, hat die Stadt schlechte Karten, wenn sie die Ablehnung eines Bürgerbegehrens durch den Rat schlicht mit der Anordnung der Berufsgenossenschaft begründet. Die städtischen Juristen haben dabei auch ein neunseitiges Gutachten der Kanzlei Kapellmann zu den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs ausgewertet. Die Juristen der renommierten Kanzlei sind skeptisch, ob das jetzige Ringtonnensystem bleiben kann. Trotzdem sagen die Stadtjuristen: "Es ist Aufgabe der BG, nachvollziehbar und belastbar darzustellen, warum das aktuelle System ab dem 1. Januar 2019 alternativlos zu untersagen ist."

(biber)
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