Mönchengladbach Wettbürosteuer kommt nicht

Mönchengladbach · Das Bundesverwaltungsgericht lehnt das Berechnungsmodell ab.

Die Stadt wird keine Wettbürosteuer einführen - zumindest vorerst nicht. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG), das sich jetzt mit der Steuer im Allgemeinen und der Satzung der Stadt Dortmund im Besonderen beschäftigt hat. Wie Stadtkämmerer Bernd Kuckels in der jüngsten Ratssitzung erklärte, habe das BVG die "grundsätzliche Zulässigkeit" der Steuer zwar bestätigt, die Satzung der Stadt Dortmund aber als rechtswidrig bezeichnet. Und da fast alle Kommunen die Dortmunder Satzung zur Grundlage ihrer Steuererhebung gemacht hätten, so Kuckels weiter, müsste eine neue Satzung erarbeitet werden. Auch die Stadt Mönchengladbach habe sich an der Dortmunder Fassung orientiert.

Konkret bedeutet dies: Die 15 Wettbüros in Gladbach bleiben vorerst von einer Steuer verschont. Und Kämmerer Kuckels muss auf rund 45.000 Euro verzichten, die er einkalkuliert hatte. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass in diesem Jahr eine neue Satzung erarbeitet wird: Denn das BVG hatte vor allem den Flächenmaßstab moniert, den die Dortmunder zugrunde gelegt haben (monatlich 12,50 Euro pro Quadratmeter) und verlangt stattdessen ein Rechenmodell, das sich am tatsächlichen Wettumsatz orientiert. Allein dies lässt den Erhebungsaufwand deutlich steigen. "Wir müssen dabei auch prüfen, ob Aufwand und Ertrag da in einem annehmbaren Verhältnis stehen", sagt Kuckels. Wenige Monate vor dem laut Stärkungspakt 2018 verlangten Haushaltsausgleich wird die Stadt diese Aufgabe vermutlich jetzt nicht zusätzlich anpacken.

(biber)
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