Mönchengladbach Wenn ein Starenkasten den Falschen blitzt

Mönchengladbach · Die Ratgeber-Veranstaltung "Alles was Recht ist" geht weiter. Dieses Mal mit einem heiklen Thema: Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Melden Sie sich an für die Veranstaltung am 30. Januar im Landgericht.

 Der Starenkasten an der Gartenstraße in Rheydt fällt nicht sofort auf: Viele Autofahrer werden geblitzt - mitunter auch zu Unrecht?

Der Starenkasten an der Gartenstraße in Rheydt fällt nicht sofort auf: Viele Autofahrer werden geblitzt - mitunter auch zu Unrecht?

Foto: Raupold

Ein blaues und ein graues Auto fahren auf den beiden Fahrspuren auf die grüne Ampel zu. Beide fahren um ein paar Meter versetzt zueinander. Die Ampel springt um, beide fahren noch schnell drüber - als es plötzlich blitzt. Der Rotlicht-Blitzer hat ausgelöst, aber zwei Autos sind auf dem Foto zu sehen. Wer von beiden Fahrern war nun gemeint? Die Frage wird nicht in allen Fällen richtig beantwortet. Peter Loskant, öffentlich bestellter KfZ-Sachverständiger, kennt diesen Beispielfall aus seiner Arbeit. "Es wurde der falsche Fahrzeughalter von der Bußgeldstelle angeschrieben", sagt Dekra-Experte Loskant. Das fiel dann während des Gerichtsverfahrens auch in der Bußgeldstelle auf, der Fall war schnell geklärt. Aber er zeigt: In den allermeisten Fällen, aber eben nicht immer, sind Bußgeldbescheide im Straßenverkehr auch korrekt.

Was aber kann ein Autofahrer tun, der ehrlich und felsenfest davon überzeugt ist, dass die Behörde diesmal den Falschen erwischt hat oder der Vorwurf so gar nicht zutrifft? Das ist das Thema der nächsten Ratgeber-Veranstaltung "Alles was Recht ist" im Landgericht Mönchengladbach. Die Rheinische Post, das Landgericht und der Anwaltsverein laden Bürger zu der Veranstaltung am 30. Januar, 19 Uhr, im Schwurgerichtssaal des Landgerichts ein (Anmeldung siehe Box). Thema des Abends ist das "Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten".

Nach der Begrüßung durch Annette Lehmberg, Präsidentin des Landgerichts, und Eckhard Voßieck vom Vorstand des Anwaltsvereins werden drei Experten in jeweils 20-minütigen Vorträgen das Thema aus ihrer Sicht vorstellen. Richter Jan-Niklas Weusthoff gibt einen Überblick über das Bußgeldverfahren vom eigentlichen Verstoß bis zum Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts. Dort landen nämlich im Jahr fast 600 Verfahren, in denen der Beschuldigte gegen den Bußgeldbescheid vorgeht. Und in den allermeisten Verfahren geht es um Verkehrsordnungswidrigkeiten - also der Blitzer beim Tempoverstoß oder bei der roten Ampel, aber mitunter auch Parkknöllchen. Weusthoff urteilt als einer der beiden am Amtsgericht zuständigen Richter in diesen Fällen.

Anschließend erklärt der KfZ-Sachverständige Peter Loskant anhand konkreter Beispiele unterschiedliche Bußgeldverfahren. Wie verlängert sich zum Beispiel der Bremsweg durch die verzögerte Reaktion bei Handybenutzung am Steuer? Wie funktionieren eigentlich die Messverfahren bei unterschiedlichen Blitzgeräten? Welche Fehler können bei der Messung passieren? Was kann ein Autofahrer eigentlich zur Beweissicherung selbst tun, zum Beispiel Fotos vom vermeintlichen Parkverstoß selbst machen?

Danach geht Ulrich Kugler, Fachanwalt für Verkehrsrecht, auf aktuelle Fragen des Ordnungswidrigkeitsrechts ein und gibt Betroffenen Tipps für das Verfahren: Wann lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt eigentlich? Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung? Parkverstöße zum Beispiel sind nur in seltenen Ausnahmefällen rechtsschutzversichert. Was ist von "Internetanwälten" im Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht zu halten? Wie kann ein Autofahrer im Härtefall durch ein höheres Bußgeld ein Fahrverbot vermeiden? Und was für Auswirkungen haben Punkte in Flensburg? Und wie kann man sie wieder loswerden?

(RP)
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