Mönchengladbach Wegen Vollrauschs vor Gericht

Mönchengladbach · An die Oktobernacht mit viel Alkohol konnte sich Angeklagter nicht erinnern

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten (18), der eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann absolviert, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht vor. Der Mönchengladbacher soll am 3. Oktober 2015 morgens gegen fünf Uhr nach einer alkoholreichen Nacht in der Altstadt mit etwa zwei Promille sein Fahrzeug durch die Stadt gesteuert und dabei am Stationsweg einen Unfall mit einem Fremdschaden von 5000 Euro verursacht haben. Danach soll sich der 18-Jährige davon gemacht haben.

Der Angeklagte bestritt nichts. Aber zur Aufklärung der rätselhaften nächtlichen Ereignisse konnte der junge Mann nichts beitragen. "Wir waren in der Stadt und auf einer Abiparty und haben viel getrunken, Bier, aber auch Hochprozentiges. Aber mehr weiß ich nicht. Ich hatte einen Blackout. Ich weiß gar nichts davon, dass ich mit dem Auto gefahren bin. Das hat mir erst die Polizei klar gemacht", erklärte der 18-Jährige im Gerichtssaal. Eine Blutprobe des Angeklagten enthielt nicht nur Promille-, sondern auch Cannabis-Spuren. Am Tag vorher habe er Cannabis konsumiert, gab der Gladbacher zu.

Ein Bewohner in der Nähe des Stationsweges hatte an dem Oktobermorgen 2015 vom Balkon aus beobachtet, wie ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug gegen einen Laternenpfeiler prallte und dann mit überhöhter Geschwindigkeit davonfuhr. Außerdem erinnerte sich der Zeuge, dass eine Person damals über den Hamerweg davonrannte. Den Angeklagten erkannte der Zeuge allerdings nicht. Vor dem Besuch der Abiparty hatte der Angeklagte noch alles richtig gemacht und sein Fahrzeug zu Hause vor der Tür gelassen. Er und sein 20-jähriger Freund hatten in der Oktobernacht eine Freundin angerufen und sie gebeten, sie beide aus der Altstadt abzuholen. Die junge Frau schilderte im Gerichtssaal, wie sie damals die alkoholisierten Freunde nach Hause brachte. Der Angeklagte habe nicht mehr geradeaus laufen können und nur noch gelallt, berichtete die Zeugin vor dem Jugendrichter.

Sie habe den volltrunkenen Angeklagten noch zur Haustür geführt. Offenbar hat sich der Angeklagte danach noch ans Steuer gesetzt. Aber davon weiß er nichts. Am Ende verwarnte ihn das Gericht wegen fahrlässigen Vollrauschs. Außerdem muss er eine Geldbuße von 500 Euro an die Verkehrswacht zahlen und sechs weitere Monate auf die Fahrerlaubnis verzichten.

(RP)
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