Mönchengladbach Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt

Mönchengladbach · Das Landgericht Mönchengladbach hat gestern einen 24-jährigen Deutsch-Kasachen wegen einer Straftat in der Nacht auf den 19. Dezember 2015 verurteilt.

Der stark alkoholisierte junge Mann war am besagten Tag gegen 2 Uhr nachts auf eine Gruppe von vier jungen Männer im Alter von 16 bis 18 Jahren getroffen, die sich in der Nähe der Erkelenzer Bar Bucanero befanden. Der Angeklagte forderte die jungen Männer auf, ihm Geldbeträge von 50 Euro zu übergeben.

Als ein Zeuge entgegnete, dass er kein Geld bei sich habe, solle der Angeklagte ihn dazu gedrängt haben, anstelle des Geldes sein Handy zu geben. Nachdem dies nicht geschah, schlug er dem Opfer ins Gesicht. Anschließend soll er den vier Zeugen ein ausgeklapptes Messer mit einer angeblich mit Gift beschichteten Klinge vorgehalten haben. Die vier jungen Männer schafften es, sich vom Täter zu entfernen.

Dem Angeklagten wurde nach Verständigung der Polizei ein Alkoholwert von 2,9 Promille nachgewiesen, ebenso der Konsum von Kokain und Cannabis. Der Angeklagte ließ verlauten, dass er sich nicht an den Tathergang erinnern könne. Ein ärztliches Gutachten attestierte dem 24-Jährigen verminderte Schuldfähigkeit wegen seines stark alkoholisierten Zustandes. Dass er am Tattag ein Messer bei sich trug, wurde während der Verhandlung von zwei Zeugen bestätigt. Die zwei weiteren Zeugen aus der Gruppe gaben an, dass es sich bei dem Gegenstand aber auch um einen Autoschlüssel hätte handeln können.

Bei der Urteilsverkündung spielte die Klärung dieser Frage für die Kammer nur eine untergeordnete Rolle, sei doch der Eindruck einer generellen Bewaffnung gezielt geschaffen worden. Angesichts der zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten. Durch die ärztlich bescheinigten Alkoholabhängigkeit veranlasste das Gericht eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt, die ab sofort begonnen werden kann. Durch die bereits in der U-Haft vollzogene Strafe muss der Verurteilte nun eine einjährige Therapie beginnen. Ist diese erfolgreich, wird der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

(seu)
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