Mönchengladbach Wegen sexueller Nötigung vor Gericht

Mönchengladbach · Für den Mann (31) auf der Anklagebank hatte dessen Ehefrau gestern kaum einen Blick. Die 33-jährige Mutter eines gemeinsamen Kindes hatte den Grevenbroicher am 5. Februar 2015 wegen sexueller Nötigung angezeigt. Deshalb musste sich der 31-Jährige gestern vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht verantworten. Das Ehepaar lebt bereits seit einem Jahr getrennt, so auch am Tattag im Januar 2015.

Die Ehefrau erinnerte sich gestern an den 22. Januar 2015, als der Angeklagte mit ihr den Beischlaf ausüben wollte. "Wir hatten uns verabredet, weil wir die Wohnung ausräumen wollten", so die 31-Jährige. Doch sie sei kaum auf der Toilette gewesen, als der Mann ihr gefolgt sei und sie in eine Ecke gedrückt habe. "Du willst es doch auch", habe er geflüstert und sie an sich gedrückt. Doch das war offensichtlich nicht der Fall. Er habe sie mit beiden Händen am Po gepackt. "Ich habe ihm mit der Hand eine verpasst. Dann hat er mich losgelassen. Ich konnte mit meiner Tochter zu meinen Eltern verschwinden", erinnerte sich die 33-Jährige. "So ähnlich sei das gewesen", bestätigte der Angeklagte sinngemäß.

Die Eltern hätten ihr zu einer Anzeige geraten, erinnerte sich die Ehefrau. "Aber das wollte ich eigentlich nicht. Ich hab mich geschämt. Und wir haben doch zusammen ein Kind", erklärte die 33-Jährige. Dann erinnerte sich die Frau an den nächsten Tag. Da sei der Angeklagte zu ihren Eltern gekommen und habe ihren Vater gefragt, ob er ein Problem habe, wenn er seiner Tochter den Po begrapsche. Der Vater wies den Schwiegersohn aus der Wohnung und rief die Polizei. Die Ehefrau erstattete die Anzeige erst Tage später. Im Gerichtssaal wurde gestern bekannt, dass der Angeklagte dem Freund der Ehefrau deren Nacktfoto geschickt habe. Inzwischen gibt es keinen Kontakt mehr zwischen den beiden. Die Staatsanwältin wertete die Tat als minder schweren Fall. Der Angeklagte habe sie damals nicht im Intimbereich berührt, hatte die Frau gesagt. Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von 15 Monaten. Der Verteidiger bat um einen Freispruch für seinen Mandanten. Am Ende sprach auch das Schöffengericht von einem minder schweren Fall und verurteilte den vorbestraften Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

(RP)
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