Mönchengladbach Wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

Mönchengladbach · Ein Wassenberger (41) musste gestern wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts Platz nehmen. Der unauffällig wirkende Familienvater war 2012 als gefährlicher Straftäter aufgefallen. Am 21. April 2012 soll der Angeklagte in der Mönchengladbacher Diskothek "Black and White" nach einem Streit einen Gast mit einem Glas auf den Kopf geschlagen und anschließend das Opfer mit einem Rasiermesser im Schulter und Brustbereich verletzt haben. Außerdem soll der Mann im November 2012 eine behinderte Frau vergewaltigt haben. Sie hat allerdings auf die Ladung des Gerichts, im Prozess als Zeugin auszusagen, nicht reagiert. Sie wolle möglichst nicht zur Verhandlung kommen, hatte sie bereits wissen lassen. Nach der Aussage eines Wegberger Psychiaters, dem der Angeklagte als Patient bekannt war und dem Gutachten eines Düsseldorfer Psychiaters war klar, dass der Wassenberger unter einer bipolaren Psychose, einer schweren affektiven Störung leidet. Im August 2010 war der Angeklagte zum ersten Mal in die Praxis des Wegbergers gekommen. Er fühle sich von Autos verfolgt. Sein Arbeitgeber habe Spitzel auf ihn angesetzt, weil er lange krank gewesen sei. Er leide unter Schlafstörungen, sei oft reizbar und aggressiv, hatte der Patient geklagt. Zeitweise habe er sich nicht behandeln lassen, habe die Neuroleptika nicht eingenommen. Der 41-Jährige leide an Schizophrenie, hatte der Wegberger dem Angeklagten gesagt.

Der Düsseldorfer Psychiater hatte den therapiebereiten Angeklagten auf seine strafrechtliche Verantwortlichkeit untersucht. Der an einer bipolaren Psychose leidende Familienvater sei in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen, als der die Straftaten beging. Der Gutachter konnte auch nicht ausschließen, dass der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Wiederholungsgefahr sei gegeben, wenn der Wassenberger seine Grunderkrankung nicht behandeln ließe. "Die Therapie darf er nicht unterbrechen. Dann geht von ihm keine Gefahr mehr aus", so der Gutachter. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.

(RP)
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