Mönchengladbach Wege durchs Versicherungsrecht finden

Mönchengladbach · Der RP-Ratgeberabend "Alles was Recht ist" im Landgericht drehte sich diesmal um Versicherungsfragen. Dabei zeigte sich, dass es gerade bei Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig zu Problemen kommt.

 (v.l.) Richter Markus Majonica, Jörg Koewius (Vize-Präsident Landgericht), Denisa Richters (Rheinische Post), Anwältin Nathalie Mix, Brigitte Nagel (Anwaltverein), Versicherungsfachwirt Bernd Coenen und Sebastian Greif (IHK).

(v.l.) Richter Markus Majonica, Jörg Koewius (Vize-Präsident Landgericht), Denisa Richters (Rheinische Post), Anwältin Nathalie Mix, Brigitte Nagel (Anwaltverein), Versicherungsfachwirt Bernd Coenen und Sebastian Greif (IHK).

Foto: Detlef Ilgner

Der erste Ratschlag, den Richter Markus Majonica den Zuhörern gibt, ist der gleiche, den Tramper durch die Galaxie nach Angaben des Kultautors Douglas Adams bekommen: "Keine Panik". In der Tat ist das Versicherungsrecht ein Universum für sich, das nach komplexen Regeln funktioniert. Und da der Mensch vergesslich ist, hat der Richter noch einen zweiten Ratschlag: "Dokumentieren Sie alles, was Ihnen wichtig ist."

Der Ratgeberabend "Alles was Recht" ist, den die Rheinische Post in Kooperation mit Landgericht und Anwaltverein durchführt, beschäftigte sich diesmal mit Versicherungen und den Irrungen und Wirrungen der Vertragsgestaltung. Bernd Coenen, Versicherungsfachwirt und Inhaber einer Generalagentur, erklärte zum Einstieg, worauf bei Vertragsabschluss zu achten sei. "Konfigurieren Sie die Versicherung wie Ihr neues Auto", riet er. "Die versicherten Gefahren müssen zu Ihnen passen."

Fachanwältin Nathalie Mix erläuterte die Fallstricke, die sich im Ausdruck Obliegenheiten verbergen und oft zu Rechtsstreitigkeiten führen. Obliegenheiten bezeichnen unter anderem Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers. Werden sie verletzt, geht der Anspruch auf Versicherungsschutz verloren. Besonders häufig treten Probleme in diesem Zusammenhang bei Berufsunfähigkeitsversicherungen auf. "Hier ist die vorvertragliche Anzeigepflicht am wichtigsten", erklärt die Fachanwältin. Aber man frage sich, ob Versicherungen und Versicherungsnehmer hier noch die gleiche Sprache sprächen. So wird bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen nach Krankheiten, Beschwerden und Störungen gefragt. Der Versicherungsnehmer weiß häufig nicht, was darunter zu verstehen ist, und macht gegebenenfalls zu wenige Angaben. Lieber zu viel als zu wenig und gern auch laienhaft Beschwerden und Krankheiten angeben, rät die Expertin. "Dann muss die Versicherung nachfragen, wenn sie mehr wissen will." Wer bewusst zu wenig angibt, verliert den Versicherungsschutz komplett. "Bei arglistiger Täuschung ist eine Anfechtung des Vertrages seitens der Versicherung möglich. Sie muss im Versicherungsfall keine Leistung erbringen, kann aber die gezahlten Prämien behalten", erklärte Nathalie Mix.

Majonica hat sich viele Jahre mit Versicherungsfällen beschäftigt und weiß um die Vielschichtigkeit und Langwierigkeit der Verfahren. Häufig geht es vor Gericht nämlich nicht um den konkreten Versicherungsfall, also beispielsweise um die Frage der Berufsunfähigkeit, sondern um den Vertragsabschluss, der schon Jahre zurückliegt. Hat der Versicherte damals falsche oder unvollständige Angaben gemacht? "Als Richter waren wir nicht dabei", sagte Majonica. Also ist eine Beweisaufnahme nötig. Dann steht eventuell Aussage gegen Aussage, Gutachten werden nötig. Der Richter riet neben der persönlichen Dokumentation des Gesprächs mit dem Versicherungsvertreter auch dazu, Zeugen hinzuzuziehen. "Gerade Berufsunfähigkeitsversicherungen werden leider oft zwischen Tür und Angel abgeschlossen", sagte Majonica. Das könne sich unter Umständen rächen, denn der Versicherungsfall ist für die jeweilige Versicherung teuer, Klagen sind dementsprechend häufig. Auch die Versicherung muss übrigens heute die Beratung dokumentieren. Es lohnt sich, das Schriftstück gründlich zu lesen und gegebenenfalls auf Ergänzungen zu bestehen.

Aber auch in anderen Fällen ist es sinnvoll, sich vorzubereiten. Der Richter riet dazu, beispielsweise den Schmuck schätzen zu lassen und Listen anzulegen, um den Wert im Einbruchsfall nachweisen zu können. "Fotos helfen uns nicht immer weiter", wusste er aus Erfahrung zu berichten. "Eine Aufnahme bei Sonnenuntergang auf Mallorca zeigt vielleicht ein Schmuckstück am Hals der Partnerin, sagt aber nichts über den Wert aus."

(RP)
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