Mönchengladbach Waschlotion geklaut: Drei Monate Bewährung

Mönchengladbach · Als der Mönchengladbacher am 18. März 2015 im Supermarkt an der Kasse stand, ertönte ein Alarmsignal. Der 43-Jährige zog eine Waschlotion im Wert von 5,50 Euro aus seiner Umhängetasche. Offensichtlich wollte er die Beute ohne zu zahlen durch den Kassenbereich schleusen. "Ich kann mich gar nicht mehr erinnern", beteuerte der Mann, der sich gestern wegen des Diebstahls wieder einmal vor dem Amtsgericht verantworten musste. Denn es war nicht das erste Mal, dass der seit Jahren drogensüchtige Angeklagte als Ladendieb aufgefallen war. Dessen Vorstrafenliste war gespickt mit Eintragungen, Diebstählen und Drogenstraftaten. Erst vor Kurzem hatte der süchtige Dieb eine längere Therapie beendet. Dann allerdings war der gelernte Werkzeugmacher wieder rückfällig geworden.

Doch die Bewährungshelferin setzte sich im Gerichtssaal für den Angeklagten ein. Inzwischen habe er sich verändert. "Er hat seinen Weg gefunden", sagte die Bewährungshelferin, die ihren Schützling in der Therapieanstalt besucht hatte. Nach dem kurzen, aber heftigen Rückfall habe der Angeklagte erneut begonnen, gegen die Drogensucht zu kämpfen, und sich Hilfe gesucht. "Ich habe mir vorgenommen, die Zelte in Mönchengladbach abzubrechen", versprach der Angeklagte. Offensichtlich will er die lokale Drogenszene hinter sich lassen.

Die Staatsanwältin forderte für den Bewährungsversager eine Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Bewährung. "Mit einer Bewährungsstrafe muss man in diesem Fall allerdings alle Augen zudrücken. Immerhin steht der Angeklagte unter insgesamt drei Bewährungen", meinte die Anklagevertreterin. Aber sowohl die Bewährungshelferin als auch der Verteidiger hatten für den Mönchengladbacher um ein mildes Urteil gebeten.

Der Richter schloss sich den Anträgen an und verurteilte den Junkie wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten - mit Bewährung. Erleichtert erkannte der 43-Jährige seine Chance und akzeptierte das Urteil sofort. "Tun Sie alles gegen die Sucht", empfahl der Richter.

(RP)
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