Mönchengladbach Was an Karfreitag alles verboten ist - und wie lange

Mönchengladbach · Der Karfreitag unterliegt als stiller Feiertag einem besonderen Schutz. Darauf weist die Stadtverwaltung Mönchengladbach hin. Die Feiertagsruhe beginnt in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag um 0 Uhr und endet am Karsamstag um 6 Uhr. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind bereits am Gründonnerstag ab 18 Uhr untersagt. Märkte, Sport-Veranstaltungen wie Pferderennen sowie Zirkusveranstaltungen und Volksfeste, der Betrieb von Spielhallen, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb, alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen sind am Karfreitag bis zum nächsten Samstag um sechs Uhr verboten.

Über die Osterfeiertage gelten zudem besondere Ladenöffnungszeiten. An Karfreitag und Ostersonntag dürfen Geschäfte des "täglichen Kleinbedarfs" - dazu gehören etwa Blumenläden, Bäckereien und Konditoreien - für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Am Ostermontag müssen sie geschlossen bleiben.

(RP)
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