Polizei in Mönchengladbach sicher "Vergewaltigung hat so nicht stattgefunden"

Mönchengladbach · Unerwartete Wende im Vergewaltigungsfall in Mönchengladbach: Die Tat am Platz der Republik habe so nicht stattgefunden, meldet am Freitag die Polizei. Nun wurde gegen die 15-Jährige ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat eingeleitet.

 Am Platz der Republik wurde die Tat nach Schilderungen des Mädchens begangen.

Am Platz der Republik wurde die Tat nach Schilderungen des Mädchens begangen.

Foto: Theo Titz

Die 15-Jährige hatte bei der Polizei gesagt, dass sie von einem jungen Mann verfolgt und am Platz der Republik nahe des Bahnhofs vergewaltigt worden sei. Nach dem 20-jährigen Verdächtigen war mit einem Foto gefahndet worden. Der junge Mann hatte sich dann der Polizei gestellt und gesagt, dass es einvernehmlich zu sexuellen Handlungen gekommen sei und er keinerlei Gewalt angewendet habe.

Die Ermittler der Kriminalpolizei luden die 15-Jährige daraufhin erneut zu einer Vernehmung. Bei der Rekonstruktion der Tatabläufe ergaben sich dann deutliche Zweifel an den Aussagen des Mädchens, wie die Polizei mitteilt. Sie habe schließlich zugegeben, die Polizisten über entscheidende Details belogen zu haben. Bis diese neuen Details ans Licht kamen, hatte die Polizei das Mädchen noch für glaubwürdig gehalten.

Der Fall sei aber noch nicht gänzlich geklärt, es werde weiter ermittelt, sagte ein Polizeisprecher. "Es gibt Fakten, die wir noch nicht wissen", sagte der Staatsanwalt. Möglich ist, dass sich der 20-Jährige und die 15-Jährige vertrauter waren, als angenommen. Zudem kann es durchaus Handlungen gebeben haben, die das Mädchen nicht wollte.

Die Kriminalpolizei hat nun ein Verfahren wegen Vortäuschung einer Straftat eingeleitet. Im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken, wurde das Fahndungsbild des 20-Jährigen vielfach geteilt, berichtet die Polizei. Dies habe unter anderem auch zu zum Teil hasserfüllten Kommentaren geführt. Sogar selbst ernannte "Bürgerwehren" seien auf den Plan gerufen worden.

Die Polizei weist darauf hin, dass das zu Fahndungszwecken zunächst veröffentliche Foto nicht mehr verwendet werden darf. Die Veröffentlichung sei nach Identifizierung des Gesuchten nicht erlaubt und könne rechtliche und finanzielle Folgen haben. Dies gelte umso mehr, wenn jetzt die Tat in der angezeigten Form nicht stattgefunden hat.

(top/gap)
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