Mönchengladbach Verfahren nach illegalem Autorennen eröffnet

Mönchengladbach · Nach dem tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen auf der Fliethstraße lehnt das Schwurgericht eine Anklage wegen Mordes gegen einen der mutmaßlichen Raser ab.

Das gab gestern der Sprecher des Landgerichts, Fabian Novara, bekannt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht für einen Tötungsvorsatz. Nach Aktenlage habe sich der 29-Jährige aus Schwalmtal, der den unbeteiligten Fußgänger (38) erfasste, auf das Rennen spontan eingelassen, um den Mitfahrern zu beweisen, dass er der bessere Fahrer sei und das stärkere Auto besitze. Den Zusammenstoß mit dem Fußgänger als möglichen Nebeneffekt hinzunehmen, sei mit dem vom Angeklagten angestrebten Ziel, sich als fahrerisch begabter Sieger feiern zu lassen, unvereinbar.

Zum Tatzeitpunkt habe außerdem der Bruder des Angeklagten neben ihm auf dem Beifahrersitz gesessen. Es liege nahe, so das Schwurgericht, dass der 29-Jährige darauf vertraute, weder sich selbst noch seinen Bruder durch seine Fahrweise erheblich zu verletzen oder gar zu töten. Zuletzt habe der Angeklagte, als er den Fußgänger bemerkte, stark abgebremst und damit versucht, den Zusammenstoß zu vermeiden, auch wenn dies letztlich nicht gelungen sei.

Das verbotene Rennen auf der Fliethstraße hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und führte mit dazu, dass die Strafen bei illegalen Autorennen drastisch erhöht wurden. Doch das verschärfte Gesetz, das bei verbotenen Autorennen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren vorsieht, kann in diesem Mönchengladbacher Fall nicht angewendet werden, da es erst nach der Tat in Kraft trat. Der 29-Jährige, dem nun vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Tötung vorgeworfen werden, kann deshalb nicht zu zehn, sondern höchstens zu fünf Jahren Haft verurteilt werden.

Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht bekannt. Der Staatsanwalt kann gegen den Beschluss des Schwurgerichts Rechtsmittel einlegen. Geschieht dies, muss das Oberlandesgericht darüber entscheiden. Ist die Staatsanwaltschaft einverstanden mit dem Beschluss, wird das Verfahren an die zuständige große Strafkammer abgegeben, die über die Terminierung entscheiden wird. In dem Verfahren wird dann auch über einen zweiten Rennbeteiligten, einen 25-Jährigen aus Willich, geurteilt. Er ist angeklagt wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht.

(gap)
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