Mönchengladbach Vater schlug Nebenbuhler mit Flasche

Mönchengladbach · Im Zuschauerrraum verfolgte die Mutter von zwei Kleinkindern, eines an der Hand und das andere im Kinderwagen, die Verhandlung vorm Mönchengladbacher Amtsgericht. Der Vater der kleinen Jungen saß auf der Anklagebank und richtete immer wieder hilflose Blicke zu der kleinen Familie.

Den Vorwurf des Staatsanwalts gab der 29-jährige Hartz-IV-Empfänger ohne wenn und aber zu. Gefährliche Körperverletzung hieß das Delikt, das den Arbeitslosen wieder einmal auf die Anklagebank gebracht hatte. Warum er denn keinen Beruf gelernt habe, fragte der Richter den Mönchengladbacher. Der zuckte nur hilflos mit den Schultern. Er habe mal eine Ausbildung angefangen, aber dann wieder abgebrochen. Zugleich gab er zu, seit seinem 18. Lebensjahr Cannabis zu konsumieren. Doch in der Augustnacht vergangenen Jahres war es offenbar der Alkohol, der den Mann enthemmte und ausrasten ließ. Nach sieben Jahren hatte sich die Mutter seiner Kinder im vorigen Jahr von ihm getrennt und mit einem anderen Mann angefreundet. Morgens stand er vor der Wohnung der Freundin. Dann sah er den Nebenbuhler aus dem Haus kommen, schnappte sich eine Bierflasche und schlug zu. Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und wurde ein Woche im Krankenhaus behandelt. Der Schläger ergriff damals sofort die Flucht und verschwand nach Köln zu einem Kollegen. In der Nacht zuvor hatte der 29-Jährige mit einem Freund eine Flasche Wodka und diverse Bierflaschen geleert. Inzwischen ist die Mutter der kleinen Jungen zu dem Angeklagten zurückgekehrt. Man hat sich wieder versöhnt. Was geblieben ist, ist das Drogenproblem, das der Angeklagte seit Jahren hat. So ist er bereits mehrfach als Rauschgift-Dealer aufgefallen und zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Eine günstige Sozialprognose gab es für den Angeklagten weder von einem psychologischen Gutachter noch von der Bewährungshelferin.Die Trennung von der Partnerin nach sieben Jahren habe den 29-Jährigen schockiert. Allerdings neige der Angeklagte dazu, in Krisen überzureagieren. Einer Therapie stehe er skeptisch gegenüber. Nur unter Druck sei er dazu bereit. Auf die Frage des Richters, wann er zum letzten Mal Haschisch konsumiert habe, gab er freimütig zu: "Vor drei Tagen". und ergänzte eilfertig: "Ab heute aber nichts mehr."

Am Ende waren Staatsanwalt und Richter überzeugt , dass der Angeklagte diesmal nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe rechnen könne. "Noch heute müssen Sie sich einen Therapieplatz besorgen", mahnte der Richter. "Ein Jahr Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung", lautete am Ende das Urteil.

(RP)
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