Mönchengladbach Urteil im Putzeimer-Streit

Mönchengladbach · Teilerfolg für Hans-Peter Ratajczak im Rechtsstreit gegen die Kreisbau AG: Er darf das Projekt Beller Bach als "18-Millionen-Flop" und "Putzeimer-Siedlung" bezeichnen. Seine Aussage zum Gewinn muss er aber widerrufen.

Hans-Peter Ratajczak (63) war enttäuscht. "Das Urteil stellt mich nicht zufrieden. Ich werde in Berufung gehen", kündigte der Rentner gestern im Rheydter Amtsgericht an. In dem Verfahren gegen die Gemeinnützige Kreisbau AG errang der ehemalige Kaufmann nur einen Teilerfolg: Er darf zwar weiterhin das Bauvorhaben der Kreisbau am Beller Bach in Odenkirchen als "18-Millionen-Flop" bezeichnen. Und er darf von einer "Putzeimer-Siedlung" sprechen, weil aus dem Boden ragende Moniereisen als Schutz vor spielenden Kindern mit rund 200 schwarzen Mörteleimern abdeckt sind. Aber nur mit einem konkreten Bezug und nicht generell als Schmähkritik. Seine Aussage in einem Leserbrief an die RP, der Gewinn der Kreisbau liege bei "unter einem halben Prozentpunkt", muss er unterlassen und schriftlich widerrufen. Bei den Kosten des Verfahrens kommt Ratajczak nicht ungeschoren davon: Der 63-Jährige muss seinen Anwalt bezahlen und einen Teil der Gebühren und Auslagen übernehmen. Das werden ungefähr 1000 Euro für ihn sein.

Streit schwelt seit Jahren

Zwischen der Kreisbau AG und Ratajczak schwelt seit rund zehn Jahren ein Streit. Er hatte damals von der Gesellschaft eine Wohnung für seine Tochter gekauft und wurde damit nicht glücklich. "Diese Wohnung war teilweise nicht bewohnbar. Außerdem hat die Kreisbau den Zugang zum Grundstück verkauft, so dass meine Enkel nicht zum Spielplatz kamen", berichtet Ratajczak. Seitdem beobachtet er die Wohnungsbaugesellschaft mit Argusaugen. Bei der Kreisbau sorgte schließlich ein Leserbrief des Rentners für den Tropfen, der das Fass aus ihrer Sicht zum Überlaufen brachte. Ratajczak äußerte sich darin über die in der RP veröffentlichte Forderung des FDP-Fraktionschefs Dr. Anno Jansen-Winkeln, die städtischen Wohnungsgesellschaften GWSG und Kreisbau zusammenzuführen.

Ratajczaks Formulierungen zum Vorhaben Beller Bach fand der Richter beim Gütetermin im Januar eher lustig: "18-Millionen-Flop" und "Putzeimer-Siedlung" sehe er durch die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. An dieser Bewertung hatte sich bis zur gestrigen Urteilsverkündung nichts geändert. Kritischer sah der Richter die Aussage zum Gewinn der Kreisbau. Ratajczak beruft sich auf öffentliche Mitteilungen im Amtsblatt der Stadt, in dem die Kreisbau-Dividende an die Stadt veröffentlicht ist. Tatsächlich liegt der Gewinn bei einem Umsatzvolumen von rund zehn Millionen vor Steuern bei etwa zehn Prozent 2006 (nach Steuern: 6,5%) und 14,5% in 2007 (8,6%). "Was den erwirtschafteten Gewinn der Kreisbau angeht, sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, ", so der Anwalt der Kreisbau, Axel Ullmann. KOMMENTAR

(RP)
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