Mönchengladbach Trickdiebstahl im Sex-Shop

Mönchengladbach · Der Angeklagte suchte Kontakt zu einem Mann, dann war das Geld weg.

Mit einem Trickdiebstahl soll der aus Tunesien stammende Angeklagte (43) am 11. Oktober 2013 in einem Mönchengladbacher Sex-Shop an der Waldnieler Straße aufgefallen sein. Deshalb stand der Vater von drei Kindern gestern im Prozess vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant wolle zunächst schweigen und erst nach dem Auftritt von Zeugen zur Sache aussagen.

Zunächst erinnerte sich ein 52-jähriger Mann aus Meerbusch an die unangenehme Begegnung mit dem Angeklagten. "Ich hatte damals in dem Sex-Shop kaum eine Kabine betreten, als ein Mann mir folgte. Noch im Vorraum fummelte der an mir und meiner Hose herum." Dann habe der Mann, also der Angeklagte gesagt, er müsse noch Kondome besorgen und würde die Kabine kurz verlassen. Als der Meerbuscher feststellte, dass sein Portemonnaie weg war, verließ er auch die Kabine und verfolgte den Angeklagten.

Doch der 43-Jährige meinte, der Meerbuscher solle doch noch einmal in der Kabine nachsehen. Tatsächlich lag dort das Portemonnaie auf dem Boden. Aber es war leer. 180 Euro waren verschwunden. Vergeblich forderte der 52-Jährige: "Gib mir mein Geld zurück." Doch der Dieb versuchte, unerkannt mit dem Geld zu entkommen. Er zog eine Dose Pfefferspray aus der Tasche und sprühte dem Diebstahlopfer ins Gesicht. Inzwischen war ein 51 Jahre alte Besucher des Pornokinos im Sex-Shop aufmerksam geworden, nachdem das Diebstahls-Opfer laut gerufen hatte: "Ich bin beklaut worden."

"Wir verfolgten den Angeklagten zu zweit", erinnerten sich der Meerbuscher und der 51-jährige Viersener gestern im Gerichtssaal. Der Angeklagte, nach einem Unfall Frührentner, wehrte sich gegen die Männer mit dem Pfefferspray. "Außerdem hat der mich in den Arm gebissen", beklagte sich der Viersener. Der Angeklagte war später auf den Videos einer Überwachungskamera erkannt worden. Nach den Zeugenaussagen gab der Tunesier zu, damals den Trickdiebstahl begangen zu haben.

Nach dem späten Geständnis verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen schweren räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Dabei berücksichtigten die Richter, dass der Trickdieb bisher nur mit einer Geldstrafe aufgefallen war.

(RP)
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