Mönchengladbach Todesfahrer scheitert mit Revision

Mönchengladbach · Es bleibt bei neun Jahren Haft. Der 28-Jährige, der im April 2010 einen Radfahrer auf der Aachener Straße anfuhr und vom Unfallort flüchtete während das Opfer später im Krankenhaus starb, scheiterte mit seiner Revision.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz vom Dezember 2010. Der Bundesgerichtshof hatte der Revision des Dachdeckers zum Teil stattgegeben. Die Richter sollten prüfen, ob Milderungsgründe für den Angeklagten übersehen wurden. Deshalb wurde die Höhe der Strafe erneut verhandelt.

Der Angeklagte verfolgte den Prozess schweigend. Der 28-Jährige war am 28. April 2010 nach einer Party mit dem Transporter seines Arbeitgebers auf der Gladbacher Straße unterwegs, weil er sich Zigaretten besorgen wollte. Der Rheindahlener steuerte das Auto, obwohl er keinen Führerschein hatte und wahrscheinlich nicht mehr nüchtern war.

Offenbar mit dem Radio beschäftigt, übersah er den Radfahrer am rechten Fahrbahnrand und erfasste ihn. Danach blieb das Opfer mit schweren inneren Verletzungen auf dem Grünstreifen liegen. Der Angeklagte bemerkte den Unfall, fuhr dennoch weiter, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Trotz Notoperation starb der Radfahrer im Krankenhaus.

Ein Nebenkläger forderte gestern, dass die Zeugen, die den Radfahrer in der Nacht noch ansprechbar gesehen hatten, vor Gericht noch einmal aussagen sollten. Doch die Kammer lehnte das ab. Man müsse sich an die Feststellungen der ersten Instanz halten.

Schließlich bleibe es immer noch bei einem Mordversuch durch Unterlassen. Dass der 28-Jährige wie im Schock weitergefahren sei, ohne zu helfen, könne man zu seinen Gunsten werten. Trotzdem bleibe es bei neun Jahren Haft, so der Kammervorsitzende Helmut Hinz.

(RP)
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