Prozess in Mönchengladbach Tiere dürfen weiter laut sein

Mönchengladbach · Die Tiergeräusche im Odenkirchener Zoo sind hinnehmbar. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Rheydt nach der Beweisaufnahme. Die Klage eines Anwohners, der sich über die Schreie von Pfauen ärgerte, ist damit gescheitert.

 Gestatten, Kamerunschaf, Jungtier: Der Ärger des Klägers richtete sich phasenweise auch gegen das Blöken der Schafe.

Gestatten, Kamerunschaf, Jungtier: Der Ärger des Klägers richtete sich phasenweise auch gegen das Blöken der Schafe.

Foto: Reichartz, Knappe, Raupold, Rütten

Der mehr als zweijährige Streit vor Gericht wegen "schlafraubender Tiergeräusche" ist vorläufig beendet. Das Amtsgericht Rheydt wies gestern die Klage eines Anwohners des Tiergartens Odenkirchen zurück. Der Mann hatte sich durch die Schreie der Pfauen und den Ruf des Hahns in dem kleinen Zoo massiv gestört gefühlt und deshalb auf eine richterliche Klärung gepocht. Er verlangte eine "Unterlassung der Pfaugeräusche". Was folgte, war eine umfangreiche Beweisaufnahme mit Ortsterminen, Zeugenanhörungen, Geräuschpegelmessungen und Gutachten.

Der Fall ist skurril, für viele sogar regelrecht hanebüchen, aber aus Richtersicht gar nicht so einfach zu beurteilen: Denn für Pfauenschreie und Hahngekrähe gibt es keine Lautstärken-Richt- und Grenzwerte. Dennoch kam Richter Dr. Roland Schlüter zum Schluss, dass die tierischen Rufe aus dem Tierpark Odenkirchen hinnehmbar sind. Ein Gutachter hatte im April den professionellen Lauschtest gemacht. Ergebnis: Die Schreie der Pfauen liegen im Spitzenwert drei bis fünf Dezibel über den Grenzwerten, die in den allgemeinen Lärmschutzrichtlinien für reine Wohngebiete (50 Dezibel am Tag, 35 Dezibel in der Nacht) festgelegt sind. Zwar befinde sich der Tierpark am Pixbusch in einem Wohngebiet, aber bei Vogelgeräuschen müsse man ein wenig mehr Lärm hinnehmen, da es zur artgerechten Tierhaltung gehöre, dass Pfauen sich im Freien bewegen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Den Tiergarten Odenkirchen gibt es bereits seit 1957. Der Kläger zog erst sehr viel später in das Wohngebiet - ungefähr in den 1990er Jahren. Beschwerden von ihm über Tiergeräusche gab es häufiger. Mal waren die Kamerunschafe zu laut, dann waren es die Ziegen. Zuletzt gingen Pfauen und Hahn dem Mann auf die Nerven. Das Kikiriki des Hahns nachts um 3 Uhr versetze die Pfauen außer Rand und Band, ließ der Kläger das Gericht wissen. Und das sei laut, zu laut. Vor allem in der Balzzeit.

Deshalb hatte der Anwohner ein zweites Gutachten gefordert. Denn er wollte, dass der professionelle Lauschtest zur Balzzeit der bunten Vögel stattfindet, also im Zeitraum von April bis Juli. Tatsächlich hat der Gutachter aber die Pfaugeräusche im August gemessen - an zehn unterschiedlichen Tagen. Die Verzögerung sei aber die Schuld des Klägers gewesen, sagt Landgerichtssprecher Jan-Philip Schreiber. Denn mit ihm sei vereinbart worden, dass er sich meldet, wenn die Balzzeit begonnen hat und die Messungen im Tierpark stattfinden sollen. Doch dies sei nicht geschehen. Danach habe man dem Kläger eine Frist gesetzt. "Ein zweites Gutachten zur Balzzeit wurde vom Amtsgericht abgelehnt. Denn das hätte erst im kommenden Frühjahr gemacht werden können", sagt Schreiber. Da der Messzeitpunkt in der Verantwortung des Klägers lag, habe das Gericht keinen Grund für eine neuerliche Verzögerung einer richterlichen Entscheidung in erster Instanz gesehen.

Der Kläger kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Tut er dies, dann dürfen sich demnächst Richter des Landgerichts mit diesem ha(h)nebüchenen Fall beschäftigen.

(RP)
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