Mönchengladbach Sven Lau muss doch wegen seiner "Scharia-Polizei" vor Gericht

Mönchengladbach · Ein weiterer Islamist aus Rheydt wurde gestern zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er seinen Sohn quälte. Angeblich wollte er ihn zum Gotteskrieger stählen.

 Mit diesen Westen patrouillierten Sven Lau und seine Glaubensbrüder durch Wuppertal.

Mit diesen Westen patrouillierten Sven Lau und seine Glaubensbrüder durch Wuppertal.

Foto: Facebook

Für Sven Lau wird es eng. Er muss sich demnächst nicht nur wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verantworten. Auch die von ihm initiierte "Scharia-Polizei"-Aktion vor anderthalb Jahren in Wuppertal hat nun doch ein gerichtliches Nachspiel. Das Landgericht Wuppertal hatte im Dezember 2015 die Eröffnung eines Strafprozesses gegen die Scharia-Polizei noch abgelehnt. Nach der Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf jetzt aber die Anklage gegen acht Angeschuldigte zugelassen.

Vorgeworfen wird den Männern um Lau der Verstoß gegen das Uniformverbot. Sechs Islamisten sollen bei einem Rundgang durch Wuppertal am 3. September 2014 orangefarbene Westen mit der Aufschrift "Shariah Police" getragen haben. Nach der vorläufigen Einschätzung des Senats hatten die Angeklagten so ihre zustimmende Einstellung zur Scharia gezeigt und durch den Zusatz "Police" auch den Willen zu ihrer Durchsetzung zum Ausdruck gebracht. Sven Lau soll bei dem Rundgang durch Wuppertal mehrfach geäußert haben, "dass die Gesetzgebung Allahs durchgeführt wird".

Prozess wird in Wuppertal stattfinden

Der Prozess gegen Lau und seine Glaubensbrüder wegen ihres Auftritts in den "Scharia-Polizei"-Westen wird vor dem Landgericht Wuppertal stattfinden. Im Fall einer Verurteilung müssen die Angeklagten mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.

Ein weiterer Islamist aus Mönchengladbach ist bereits verurteilt. Ugur S. aus Rheydt muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft, weil er seine Frau und seinen elfjährigen Sohn misshandelt haben soll. Mit seinen Quälereien habe er den Jungen "stählen und zum Gotteskrieger machen wollen". Ugur S. war ursprünglich vorgeworfen worden, 2014 in Syrien an Kämpfen der Terrormiliz "Islamischer Staat" teilgenommen zu haben. Er soll sich später sogar einer "Kampfverletzung" an der Wade gerühmt haben. Die entpuppte sich im Prozess aber als "aufgeplatzter Pickel", so die Richterin im Urteil. Da ihm eine IS-Mitgliedschaft nicht nachzuweisen war, wurde Ugur S. in diesem Punkt freigesprochen. Das Haft-Urteil erging wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und weiterer Übergriffe in acht Fällen.

(RP)
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