Mönchengladbach Striktes Verbot: Kein Tanz an Karfreitag

Mönchengladbach · Der Karfreitag ist als so genannter "stiller Feiertag" durch das Feiertagsgesetz besonders geschützt. Von Freitag 0 Uhr bis Samstag 6 Uhr sind zahlreiche Veranstaltungen, die dem Charakter des Festtages nicht entsprechen, verboten.

Warum existiert dieses Feiertagsgesetz?

Prinzen Das Gesetz wurde entworfen, um dem besonderen Festtag Karfreitag Rechnung zu tragen. Der Gesetzgeber will, dass die Bevölkerung dem Tag gedenkt und ihm Aufmerksamkeit schenkt.

Inwiefern ist man als Bürger vom Feiertagsschutz betroffen?

Prinzen Als Bürger muss man am Karfreitag Einschränkungen im öffentlichen Leben hinnehmen. Man kann zum Beispiel an keinen Tanzveranstaltungen teilnehmen.

Was sind die häufigsten Verstöße, die sie beobachten?

Prinzen Am häufigsten beobachten wir Verstöße in Gaststätten, vielerorts durch Unwissenheit hervorgerufen. Meistens ist die Musikbeschallung zu laut, oder es finden unerlaubt Tanzveranstaltungen statt.

Gibt es Einrichtungen, die vom Gesetzt befreit sind?

Prinzen Keine Einrichtung ist vollständig befreit. Natürlich müssen nicht alle Kneipen am Karfreitag schließen. Wenn sie Musik spielen, die dem Charakter des Tages entsprechen, müssen sie nicht mit einer Bußstrafe rechnen.

Mit welchen Geldbußen muss man denn bei einem Verstoß rechnen?

Prinzen Es gibt keinen Bußgeldkatalog wie im Straßenverkehr. Je nach Intensität des Verstoßes und Vorlauf wird ein Bußgeld entschieden. Das heißt, wenn jemand schon mehrfach auffällig geworden ist, wird eine höhere Geldbuße verhängt. Jeder Einzelfall wird eigenständig beurteilt. Es können Bußgelder zwischen fünf und 1 000 Euro verhängt werden.

Was kostet eine Ausnahmegenehmigung? Wer kann sie erwirken?

Prinzen Es gibt in ganz seltenen Fällen eingeschränkte Ausnahmegenehmigungen. Diese müssen aber von der Bezirksregierung bewilligt werden. Dass eine Ausnahmegenehmigung bewilligt wurde, ist aber bis jetzt in Mönchengladbach noch nicht vorgekommen.

Judith Schippers führte das Gespräch

(RP)
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