Mönchengladbach Stapper Weg: Erfolg Anlieger

Mönchengladbach · Mehr als vier Jahre sind vergangen, seit Anlieger des Stapper Wegs ihre Erschließungskostenbescheide von der Stadt erhalten hatten. Etliche hatten, wie berichtet, dagegen geklagt. Nun lud das Verwaltungsgericht Düsseldorf zur mündlichen Verhandlung.

Um die wichtige Frage zu klären, ob es sich bei dem Stapper Weg um eine „historische „ Straße handelt, waren Karten und Urkunden gesammelt und aufgearbeitet worden, die bis in die napoleonische Zeit zurückreichten. Nach akribischer Sichtung dieses Materials kam die Kammer zu dem Schluss, es sei kein Nachweis dafür zu finden gewesen, dass der Stapper Weg vor 1960 tatsächlich fertiggestellt gewesen sei. Daher wird die Qualifizierung, so vermutet der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Peter Noll, der einige der Kläger vertritt, als „historische“ Straße wohl letztlich verneint werden. Mit Argumenten zur Berechnung der umlagefähigen Kosten konnten sich die klagenden Anwohner hingegen durchsetzen. So teilt das Verwaltungsgericht insbesondere die Auffassung, wonach die teilweise sehr tiefen Grundstücke keinesfalls mit ihrer vollen Fläche für die Berechnung der Erschließungsbeiträge berechnet werden dürfen. Auch der nicht umlagefähige Teil der teuren Fahrbahnkosten sei deutlich zu erhöhen. Ein Urteil wird das Verwaltungsgericht am 31. Januar verkünden. Bereits jetzt sei aber absehbar, so Noll, dass die Stadtverwaltung die Bescheide werde abändern müssen. Im Grundsatz sieht der Rechtsanwalt darin einen Erfolg.

(RP)
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