Mönchengladbach 250.000 Euro Schulden wegen Computerpanne

Mönchengladbach · Die Stadtsparkasse Mönchengladbach hat für 70 Kunden bei der Schufa Negativeinträge gemeldet – fälschlicherweise und mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. Die Fehler sind inzwischen korrigiert.

 Rechtsanwalt Siegfried Bönnen war einer der 70 Betroffenen, bei denen die Stadtsparkasse fälschlicherweise offene Schulden meldete.

Rechtsanwalt Siegfried Bönnen war einer der 70 Betroffenen, bei denen die Stadtsparkasse fälschlicherweise offene Schulden meldete.

Foto: Gruhn

Die Stadtsparkasse Mönchengladbach hat für 70 Kunden bei der Schufa Negativeinträge gemeldet — fälschlicherweise und mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. Die Fehler sind inzwischen korrigiert.

Eigentlich verdient Siegfried Bönnen gutes Geld. Er ist schließlich Rechtsanwalt in Mönchengladbach. An einem Morgen Ende April allerdings galt Bönnen plötzlich als hoch verschuldet, als nicht mehr kreditwürdig, als kaum zahlungsfähig — obwohl sich an seiner Bonität eigentlich gar nichts geändert hatte. Außer, dass der Stadtsparkasse Mönchengladbach ein kapitaler Fehler unterlaufen war, wie sie auch selbst später einräumte.

 Die Hauptfiliale der Stadtsparkasse am Bismarckplatz.

Die Hauptfiliale der Stadtsparkasse am Bismarckplatz.

Foto: Detlef Ilgner

Gestern erklärte die Stadtsparkasse auf Anfrage unserer Redaktion: Bei 70 Kunden wurden wegen einer Computerpanne in den vergangenen Wochen fehlerhafte Meldungen an die Schufa generiert und übertragen. Ein Fehler, der mittlerweile bei allen Kunden behoben sein soll. "Wir haben den Fehler unverzüglich behoben und die rückstandslose Löschung aller falschen Meldungen bei der Schufa unverzüglich veranlasst. Eine Bestätigung der Löschung durch die Schufa liegt uns vor", hieß es. Wer ein Negativmerkmal in seinem Schufa-Eintrag aufweist, dürfte große Probleme etwa beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages, bei Ratenzahlungen oder im Versandhandel haben. "Soweit es erforderlich ist, haben und werden wir den betroffenen Kunden Schreiben zur Verfügung stellen, die den Irrtum insbesondere gegenüber Dritten darlegen und klarstellen", teilte die Sparkasse mit.

Es war der 11. Mai dieses Jahres, als Bönnen den Brief seines Kreditkarten-Anbieters American Express öffnete. Das Unternehmen teilte dem Kunden darin die Kündigung der Mitgliedschaft mit, er solle seine Kreditkarte ohne Limit, die er seit 1984 besitzt, abgeben. Der Grund: "Uns wurde seitens der Schufa ein Negativmerkmal zu Ihrer Person gemeldet." Bönnen glaubte seinen Augen nicht zu trauen und rief seine Hausbank, die Volksbank, an. Die schaute nach und fand einen Vermerk über einen offenen Forderungsbetrag in Höhe von 254.312 Euro. "Ich habe zuerst an irgendwelche Betrüger im Internet oder ähnliches gedacht", sagt Bönnen. Doch eine Selbstauskunft bei der Schufa brachte ans Licht: Die Stadtsparkasse Mönchengladbach hatte dieses Negativmerkmal eintragen lassen. Eine Viertelmillion Euro Schulden bei der Sparkasse - das konnte sich Bönnen nicht erklären. Seit 2009 ist er schließlich nicht mehr Kunde bei der Stadtsparkasse.

Plötzlich konnte Bönnen keine Reisen mehr buchen, etwa zu Mandanten und Klienten, die er in ganz Deutschland vertritt. Auch der Kreditrahmen bei der Volksbank war plötzlich blockiert. Dabei hatte er vor dem schlechten Eintrag einen Basisscore-Wert von 99,4 Prozent. "Ein Top-Wert", sagt Juristin Pamela Wellmann von der Verbraucherzentrale NRW.

Bönnen forderte die Sparkasse in der vergangenen Woche auf, den Fehler zu korrigieren. Das Institut kam dem nach und entschuldigte sich: "Wir bemühen uns künftig um größere Sorgfalt bei den Schufa-Meldungen", hieß es im Schreiben an Bönnen, der aber auch eine Rechnung über seine Anwaltskosten in eigener Sache beglichen haben möchte. Das lehnt die Sparkasse indes ab: "Der Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Vertretung der Interessen der betroffenen Kunden bedurfte es in diesem Zusammenhang nicht. Eine einfache Mitteilung des fehlerhaften Sachverhalts ist ausreichend gewesen."

Wer einen falschen Schufa-Eintrag befürchtet, sollte seinen Datensatz per Selbstauskunft überprüfen, rät die Verbraucherzentrale. Einmal im Jahr hat jeder Verbraucher darauf ohne Kosten Anspruch. Fehler müssen bewiesen werden. Allerdings wird ein Fehler auch erstmal überprüft. In dieser Zeit wirkt der Negativeintrag - und plötzlich kann man bei Online-Shops nur noch auf Vorkasse einkaufen. "Wer einen falschen Eintrag entdeckt, sollte ihn direkt sperren lassen", rät Wellmann.

(RP)
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