Mönchengladbach Stadt sucht neuen Streitschlichter

Mönchengladbach · Eine neue Schiedsperson für den Bezirk West wird gesucht.

Ein Streit unter Nachbarn, das zerkratzte Auto zerkratzt oder wüste Beschimpfungen auf der Straße - all diese Streitigkeiten müssen nicht zwingend vor Gericht landen. Schiedspersonen können helfen, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln. Für den Schiedsamtsbezirk Mönchengladbach West/1 (Stadtteile Rheindahlen, Holt, Hehn, HQ) wird nun eine neue Schiedsperson gesucht.

Die bisherige Schiedsperson für diesen Bezirk beendet im Juli dieses Jahres aus Altersgründen ihre Schiedsamtstätigkeit. Bewerber müssen nach dem Schiedsamtsgesetz NRW ihren Hauptwohnsitz im entsprechenden Bezirk haben und von ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten her zur Streitschlichtung geeignet sein. Weiterhin müssen sie zwischen 30 und 69 Jahre alt sein, nicht unter Betreuung stehen, öffentliche Ämter bekleiden dürfen und nicht in Vermögensverfall geraten sein.

Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Mönchengladbach für fünf Jahre gewählt und unterliegt der Aufsicht des zuständigen Amtsgerichts. Zu den Aufgaben gehört das Schlichten von Streitigkeiten, etwa Beleidigung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Schiedspersonen haben in der Regel keine juristische Vorbildung. Gesunder Menschenverstand, die Fähigkeit zum Zuhören, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden und auf die Bedürfnisse der Konfliktparteien einzugehen, sind wichtiger als juristische Fachkenntnisse. Das nötige fachliche Rüstzeug für die Ausübung ihres Amtes erhalten die Schiedspersonen in speziellen Fort- und Weiterbildungslehrgängen in den Bereichen Nachbarrecht, Zivilrecht, Strafrecht und Mediation.

Interessenten für dieses Ehrenamt können sich bis zum 24. März bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Recht, 41050 Mönchengladbach schriftlich unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes mit Foto bewerben. Neben einem eventuellen Bewerbungsgespräch sind noch eine Auskunft aus dem Schuldnerregister und ein Führungszeugnis erforderlich. Telefonische Rückfragen sind möglich unter 02161/25-8103 (Herr Lenzen) und -8102 (Herr Paff).

(RP)
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