Mönchengladbach Sonntagsverkauf: Einkaufen am Tag des Herrn ist rechtens

Mönchengladbach · Gladbachs Geschäftsleute können aufatmen: Alle noch ausstehenden verkaufsoffenen Sonntage können in diesem Jahr wie geplant stattfinden.

Die Bezirksregierung hat der Stadt jetzt mitgeteilt, dass die vom Rat für 2016 beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage nicht gegen das Ladenöffnungsgesetz verstoßen. Deshalb werde die Kommunalaufsicht auch nicht einschreiten. Die Stadt, so die Bezirksregierung, habe die Prognosen zu den Besucherzahlen schlüssig dargelegt. Es gebe keine Zweifel, dass sie nicht richtig seien. Um künftig Konflikte und Diskussionen zu entgehen, empfiehlt die Bezirksregierung der Stadt, in Zukunft Statistiken über die Besucherströme zu führen.

Die Partei Die Linke war gegen die Sonntagsöffnungen vorgegangen und hatte Anfang März die Bezirksregierung eingeschaltet. Sie sollte die Entscheidung des Rates für elf verkaufsoffene Sonntage überprüfen. Die Linken bezogen sich in ihrer Argumentation auf das Bundesverwaltungsgericht, das im November 2015 ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bestätigte und Vorgaben gemacht hat, wann ein Sonntagsverkauf möglich ist.

Die Richter in Bayern gaben vor, dass immer der Markt und nicht die Ladenöffnung den öffentlichen Charakter des Tages prägen muss. Außerdem müsse der Markt und nicht die geöffneten Geschäfte einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen.

Linken-Fraktionschef Torben Schultz wunderte sich nach dem Beschluss aus Düsseldorf: "Auf welche Unterlagen bezieht sich die Bezirksregierung, aus denen sich die zu erwartenden Besucherzahlen ergeben? Uns lagen sie jedenfalls nicht vor. Deswegen gehen wir davon aus, dass der Oberbürgermeister der Bezirksregierung Unterlagen vorgelegt hat, die dem Rat nicht vorlagen." Es sehe danach aus, als seien die Unterlagen nachträglich erstellt worden. Torben Schultz: "Sollte sich herausstellen, dass diese der Bezirksregierung so dargeboten wurden, als ob schon der Rat diese Unterlagen hatte, wäre dies ein äußerst fragwürdiges Vorgehen."

(RP)
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