Mönchengladbach So kommt man nach Behandlungsfehlern zu seinem Recht

Mönchengladbach · Bei der RP-Ratgeberveranstaltung "Alles, was Recht ist" gaben drei Experten im Landgericht Patienten Tipps.

Manchem, der unter ärztlichen Behandlungsfehlern zu leiden hat, bleibt am Ende nur der Weg vors Gericht. Doch viel ließe sich ausräumen - wenn Arzt und Patient mehr miteinander reden würden. Davon waren alle drei Referenten bei der "Alles, was recht ist"-Veranstaltung der Rheinischen Post im Landgericht überzeugt. Den Patienten rieten sie, die behandelnden Ärzte so lange zu fragen, bis sie alles verstanden haben, auch wenn es dazu gerade im Krankenhaus-Betrieb Hartnäckigkeit bedürfe. Im Zweifel solle man immer eine Zweitmeinung einholen. Das gelte schon vor der Behandlung, sagte Heinz Rulands, Mönchengladbacher Fachanwalt für Familien- und Medizinrecht. Erst recht gelte es für ein "Reklamationsgespräch" mit dem Arzt, falls der Patient sich falsch behandelt fühlt. Mögliche Ansprüche geltend machen können Patienten mit Unterstützung des Medizinischen Diensts der Krankenkassen und der Gutachterkommission der Ärztekammer.

Deren geschäftsführendes Mitglied Professor Hans-Friedrich Kienzle berichtete über die Arbeit dieses Gremiums aus Ärzten und Juristen. "Die Gutachterkommission prüft aufgrund der Aktenlage. Sie engagiert sich für die außergerichtliche Streitschlichtung in Arzthaftungssachen. Die Kommission prüft, ob ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie vorliegt", erläuterte Professor Kienzle.

Das Ergebnis der Gutachterkommission spielt auch eine Rolle, wenn sich beide Parteien vor Gericht wiedersehen. Ulrich Gebelhoff, ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, berichtete, wie Prozesse um Behandlungsfehler oft ablaufen. Rund drei Jahre dauere ein solcher Rechtsstreit - und zwar pro Instanz. "Oft sind beide Parteien emotional stark betroffen", sagte Gebelhoff. Wie sehr er in seiner Zeit als Richter auch Experte in medizinischen Fragen geworden ist, zeigten die Fallbeispiele, die er vorstellte. Das Gericht hat je nach Schwere des Behandlungsfehlers auch über mögliches Schmerzensgeld zu entscheiden. Dass dies in Deutschland in der Regel deutlich geringer ausfällt als in den USA hält Gebelhoff im Gegensatz zu Anwalt Rulands für durchaus gerechtfertigt. Einig waren sich alle drei Referenten darüber, wie Ärzte Patienten aufzuklären haben: ausführlich und in einfacher Sprache. "Das beherrschen viele Ärzte leider nicht", sagte Gebelhoff.

(RP)
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