Mönchengladbach Seriendieb von Rheydt vielleicht nicht schuldfähig

Mönchengladbach · Jetzt soll sich das Landgericht um den Fall kümmern: Wird der notorische Dieb zwangseingewiesen?

Eigentlich sollte dem berühmt-berüchtigten Seriendieb von Rheydt morgen vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht werden. Doch der Hauptverhandlungstermin ist aufgehoben. Das teilte Landgerichtssprecher Jan-Philip Schreiber gestern mit. Nach einem Gutachten zur Schuldfähigkeit des notorischen Diebes, der mehr als zwei Jahre lang beinahe täglich in der Rheydter Innenstadt auf Beutetour gewesen war, sei der Richter zu folgendem Ergebnis gekommen: Für den 32-Jährigen kommt eine Anordnung einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in Betracht. Und weil dies nicht vom Amtsgericht, sondern nur vom Landgericht bestimmt werden darf, wurde der Fall nun dort vorgelegt. Das Landgericht wird den Fall nun prüfen und gegebenenfalls einen neuen Prozesstermin anberaumen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten einfachen, gewerbsmäßigen und räuberischen Diebstahl in 70 Fällen vor. Weil der 32-Jährige psychisch auffällig war, hatte sein Betreuer bereits zu Beginn des Jahres eine Unterbringung in einer geschlossenen Klinik beantragt. Dies wurde bewilligt. Und so befindet sich der Seriendieb bereits seit März in der Psychiatrie. Auf die bestehende Unterbringung habe der Gang des Strafverfahrens aber keinen Einfluss, so der Landgerichtsprecher.

Eine Unterbringung kann das Gericht anordnen, wenn davon auszugehen ist, "dass von dem Täter infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist". Der wirtschaftliche Schaden beträgt im Fall des Seriendiebs laut Anklageschrift insgesamt 5000 Euro. Das ist nicht viel angesichts der Zahl der Fälle. Aber der 32-Jährige griff sich alles, was er in die Finger bekam - auch Socken und Handtücher.

Für die Rheydter Geschäftsleute wäre es auf jeden Fall ein Riesen-Ärgernis, wenn der Seriendieb wieder auf freien Fuß käme und ungehindert weiter stehlen würde.

(RP)
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