Mönchengladbach Sechs Jahre und drei Monate Haft wegen Mordversuchs

Mönchengladbach · Die 7. Große Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hat sich am Freitag dem Antrag von Staatsanwalt Lingens angeschlossen und einen Schwalmtaler (40) wegen eines heimtückischen Mordversuchs, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Vom 21. Januar bis zum 29. Februar 2016 soll der Angeklagte mit der polnischen Staatsangehörigkeit diese Verbrechen begangen haben.

Am 29. Februar soll der Vater eines siebenjährigen Jungen vor dem Lidl-Supermarkt in Schwalmtal den Freund seiner von ihm inzwischen getrennt lebenden Ehefrau mit einem Messer angegriffen haben. 2014 war der 40-Jährige auf Arbeitssuche aus seiner polnischen Heimat nach Deutschland gekommen. Die Ehefrau sei ihm nach drei Monaten gefolgt. Ein Freund hatte ihm versprochen, bei Behördengängen zu helfen. Wegen geringer Deutschkenntnisse habe er die Hilfe angenommen. Doch der Freund habe sich dann immer in seiner Wohnung aufgehalten. Bald habe er seine Frau verdächtigt, eine Beziehung zu dem Freund zu unterhalten. Einmal habe er die beiden auch "beim Sex" beobachtet. Der Angeklagte soll danach die Ehefrau als Schlampe und Hure beleidigt haben.

In einer ausführlichen Urteilsbegründung ging gestern der Schwurgerichts-Vorsitzende Lothar Beckers auf die Tat des Angeklagten ein. Im Prozess habe der Angeklagte jeden Tötungsvorsatz geleugnet. Er habe den Nebenbuhler nur erschrecken wollen. "Doch bei der Polizei hat der Angeklagte ein eindeutiges Geständnis abgelegt", hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Schwalmtaler habe sich gegen die Ehefrau nicht durchsetzen können. Der Nebenbuhler blieb immer in der Wohnung des Angeklagten. "Ich will den erledigen", hatte der 40-Jährige unumwunden bei der Polizei erklärt. Er sähe da keinen Unterschied zum "Umbringen", hatte er den Beamten gesagt. Der "Andere" solle verschwinden, auch wenn er dabei stirbt", hatte er bei der Polizei sinngemäß ausgesagt. "Und das ist eine Tötungsabsicht", hieß es in der Urteilsbegründung.

Tatsächlich hatte der Angeklagte am Tattag in Schwalmtal beobachtet, dass der Nebenbuhler zum Supermarkt ging und sich hinter einer Reklametafel versteckte. Daneben hatte der 40-Jährige dem Opfer mit einem Messer in der Faust aufgelauert. Zuvor habe er einen halben Liter Jägermeister getrunken. Am Tatort habe er fünf - bis sechsmal mit dem Messer auf Oberkörper und Kopf des Nebenbuhlers eingestochen. Doch der schützte sich mit seiner gefüllten Einkaufstüte und erlitt nur leichtere Verletzungen. Als der Angeklagte sah, dass er mit dem Angriff scheiterte, sei er davon gelaufen und habe das Messer weggeworfen. "Das war kein Rücktritt. Der Angeklagte hat die Arg-und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt", hieß es gestern in der Urteilsbegründung.

(RP)
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