Mönchengladbach Schulschwimmen: Stadt muss 2,6 Millionen Steuern nachzahlen

Mönchengladbach · Böse Überraschung für Kämmerer Bernd Kuckels: Die Stadt muss nach einer Steuerprüfung 2,6 Millionen Euro Steuern für die Jahre 2009 bis 2014 nachzahlen. Der Grund: Die Stadt war davon ausgegangen, auch bei Kosten in den Bädern, die durch Schul- und Vereinsschwimmen entstehen, Vorsteuer abziehen zu können und hatte entsprechend weniger Steuern bezahlt. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums hatte laut Verwaltung den Schluss nahe gelegt, dass der Vorsteuerabzug für die Betriebskosten nur bei Bädern nicht mehr möglich ist, die ab 2013 gebaut wurden.

Das sieht die Oberfinanzdirektion aber anders, wie sie der Stadt mitgeteilt hat. Ihr Argument: Wenn die Stadt Schulen und Vereinen das Bad kostenlos zur Verfügung stellt, handelt sie nicht unternehmerisch. Für sechs Jahre hat das Finanzamt für Groß- und Betriebskonzernprüfung nun die Stadt aufgefordert, 2,4 Millionen nachzuzahlen. Dazu kommen 200.000 Euro an Zinsen. Gegen diesen Bescheid wird die Stadt keine Rechtsmittel einlegen, wie Kämmerer Bernd Kuckels gestern Abend den Mitgliedern des Hauptausschusses berichtete.

Eine Klage habe keinerlei Aussicht auf Erfolg. Und auch in allen kommenden Jahren werde die Stadt mehr Steuern für die Bäder zahlen müssen als bisher einkalkuliert. Es gebe keine Möglichkeit, diese Forderung des Finanzamts in Zukunft zu umgehen. Auch eine andere gesellschaftsrechtliche Form für die städtischen Bäder würde an der Rechtmäßigkeit der Forderung des Finanzamtes nichts ändern, so Kuckels weiter.

(RP)
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