Mönchengladbach Schindluder mit dem Grauen Star

Mönchengladbach · Die Verbraucherzentrale warnt, dass einige Augenärzte Katarakt-OPs nur zusammen mit kostenpflichtigen Extras anbieten.

Der Graue Star, auch Katarakt genannt, gehört zu den häufigsten Augenerkrankungen im Alter. Die Linse trübt sich mehr und mehr. Der an sich schmerzlose Vorgang führt auf Dauer zu einer allmählichen Erblindung. Dagegen hilft kein Medikament, nur ein operativer Eingriff. Mit mehr als 650.000 Operationen gehört die Katarakt-OP zu den am häufigsten in Deutschland durchgeführten chirurgischen Eingriffen.

Bei der OP wird die trübe Augenlinse entfernt und durch eine neue, künstliche Linse ersetzt. Die Kosten des Eingriffs werden bei medizinischer Notwendigkeit selbstverständlich von den Krankenkassen übernommen, ebenso wie die Kosten für erforderliche Vor- und Nachuntersuchungen. Es gibt aber Augenärzte, die an der Grauen-Star-Therapie mehr verdienen möchten als den Satz, den die Krankenkassen zahlen. Im Online-IGeL-Ärger-Portal der Verbraucherzentrale NRW klagen Patienten immer wieder darüber, dass Augenärzte die Operation des Grauen Stars nur in Kombination mit kostenpflichtigen Voruntersuchungen durchführen wollen und bei einem "Nein" der Patienten den notwendigen Eingriff verweigern. "Solche Angebote sind unseriös. Bei einer erforderlichen Katarakt-Operation können Patienten auf eine kostenlose Vor- und Nachbehandlung pochen. Kostenpflichtige Extras sind freiwillig und können allenfalls das gesetzliche Angebot ergänzen", so die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat Hinweise zusammengestellt, damit Patienten die Angebote von Augenärzten besser beurteilen können.

Rechtslage bei kostenpflichtigen Extras in der Praxis: Ärzte mit Kassenzulassung verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie gesetzlich Krankenversicherte zur Inanspruchnahme von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) drängen und die erforderliche Behandlung von der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Extras abhängig machen. Wer als Augenarzt über eine Kassenzulassung verfügt, muss die wesentlichen Leistungen, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, in der Praxis anbieten. Verfügt ein Arzt zwar über eine Zulassung, aber nicht über die angemessene Apparatetechnik, muss er gesetzlich Krankenversicherte darauf hinweisen, dass sie die Kassenleistung auch bei einem anderen Augenarzt ohne Zuzahlung erhalten, wenn dieser über eine Zulassung und die erforderlichen Apparate für den Eingriff verfügt.

Biometrie vom Auge: Um die passende Ersatz-Kunstlinse zu ermitteln, wird das Auge vor der chirurgischen Behandlung eines Grauen Stars genau vermessen. Diese Voruntersuchung zur OP wird in der Augenmedizin als Biometrie vom Auge bezeichnet. Hierzu gibt es aktuell in der Augenmedizin zwei Untersuchungsverfahren: die Biometrie mit Ultraschall sowie die optische Biometrie mit dem IOL-Master (Lasertechnik). Die Vermessung des Auges per Ultrastrahl zahlt die Kasse. Weil bei diesem Verfahren eine unangenehme Berührung der Augenlinse nicht ausgeschlossen ist, wird die Messung unter lokaler Betäubung durchgeführt. Berührungs- und betäubungsfrei erfolgt hingegen die optische Biometrie mittels Laserstrahl. Für die Anwendung dieser schonenden Methode müssen Patienten jedoch um 100 Euro aus eigener Tasche bezahlen.

Glaukom-Untersuchung: Falls vor der Augen-OP medizinisch erforderlich, übernehmen die Kassen auch die Kosten für die Glaukom-Untersuchung. Bezahlt werden die Untersuchung des Sehnervs, die Messung des Augeninnendrucks und die Untersuchung des Auges per Spaltlampenmikroskop. Verlangt ein Arzt hierfür rund 20 Euro, statt die Kassenleistung zu erbringen, sollten Patienten dies ablehnen.

Hilfe bei ärztlicher Ablehnung von Kassenleistungen: Falls Ärzte Kassenleistungen bei Behandlung des Grauen Stars verweigern, kann die zuständige Kasse helfen, den nächstgelegenen Augenarzt zu finden, der über die erforderlichen Apparate für eine Biometrie per Ultraschall verfügt und die notwendige Leistung erbringt. Darüber hinaus können Patienten die Ablehnung von Ärzten auch der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in ihrem Bundesland melden. Die zuständige Berufsaufsicht geht disziplinarisch gegen Ärzte vor, die gegen die geltenden Regeln verstoßen.

Patienten-Ärger über dürftige Beratung von Augenärzten werden auch vom Beschwerdeforum www.igel-ärger.de der Verbraucherzentrale NRW schriftlich entgegengenommen.

(RP)
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