Mönchengladbach Schauverhandlung zum Tag des Arbeitsrechts: Lästern via Facebook

Mönchengladbach · Es ist alles wie im wahren Leben, was dem kleinen Publikum im Sitzungssaal geboten wird: Der Fall ist ein echter, der in Hagen verhandelt wurde. Der Unterschied zum "normalen" Verfahren ist, dass alles in einer knappen Stunde vorüber sein wird. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach beteiligt sich an der Informationswoche des Arbeitsrechtes unter anderem mit einer Schauverhandlung.

Peter Jakubowski, neuer Direktor des Arbeitsgerichtes, führt in den zu verhandelnden Fall ein: Michaela Musterfrau, gespielt von Regierungsangestellter Michaela Fritsch-Coun, hat die fristlose Kündigung von ihrer Firma, der Beispiel GmbH, erhalten. Dagegen klagt sie. Und so nehmen die Dinge ihren Lauf: Bei Rechtspfleger Werner Krahe erhebt Michaela Musterfrau die Klage. Hier bei der Rechtantragstelle wird nicht beraten, sondern nach Fakten gefragt. Es werden Begriffe erläutert, die Klägerin wird über Unklarheiten aufgeklärt, viele Daten werden aufgenommen, wie zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Größe des Betriebs, das Einkommen, die Stellung. Schließlich wird die Klage angefertigt.

Nachdem eine einvernehmliche Regelung gescheitert ist, geht das Verfahren seinen Gang. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren. Carsten Blömker, Richter am Arbeitsgericht, hat den Vorsitz, begleitet wird er von zwei ehrenamtlichen Richtern, die die Position des Arbeitsgebers und die des Arbeitnehmers vertreten.

Nachdem die Klägerin im Vorfeld behauptet hat, völlig unschuldig zu sein, erklärt der Richter, wie es zu der Kündigung gekommen ist: Martina Musterfrau hat sich auf Facebook über mehrere Tage auf ihrer Pinwand in übelster Weise über ihren Chef ausgelassen.

Dummerweise hatte sie keine Ahnung davon gehabt, dass die Pinwand kein geschützter Raum ist, sondern von allen ihren Freunden, 36 davon arbeiten bei der Beispiel GmbH, eingesehen werden kann. So gelangte die Beleidigung zur Personalleiterin. Die Beleidigungen erklärt Martina Musterfrau mit Ärger über ihren Chef. Für sie ist alles harmlos, für die Firma dagegen eine "gravierende Verfehlung."

Während die Richter sich zurückziehen, fragt Peter Jakubowski das Publikum: Wie würden Sie entscheiden? Da ist so manch einer froh, schweigen zu dürfen.

Der Richter jedenfalls erklärt die Klägerin am Ende für schuldig. Er lässt aber die fristlose Kündigung in eine fristgerechte ordentliche umwandeln.

(b-r)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort