Mönchengladbach Mit Goldpistole die Kutte geraubt

Mönchengladbach · Schwere räuberische Erpressung mit einer Waffe wie aus einem Gangsterfilm wurde Yasin Y. zur Last gelegt. Er bekommt zwei Jahre auf Bewährung.

Rocker-Kutten: Das bedeuten die Symbole, Abzeichen und Patches
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Das bedeuten die Symbole auf den Kutten der Rocker

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Foto: dpa/Marius Becker

Es ist ein bizarrer Fall, den das Landgericht am Mittwoch früh verhandelt. Es kommen darin vor: eine goldene Pistole, eine Rockerkutte, Drogen, vier junge Männer und jede Menge Widersprüche. Das Ganze landete überhaupt nur vor Gericht, weil der Angeklagte Yasin Y. vor der Polizei eine Aussage gemacht hatte. Das Opfer John H. hatte den Raub gar nicht angezeigt.

Der Tathergang, wie ihn Yasin Y. schildert: Drei junge Männer, nämlich er selbst, Hakan D. und ein weiterer Freund, beschließen, einem Bekannten Hakans namens John H. dessen Kutte abzunehmen, um sie zu verkaufen. Hakan D. und John H. kennen sich wohl aus dem Drogenmilieu, eventuell werden auch Geschäfte gemacht. Dazu sagen die Beteiligten aber nichts Genaues. Der weitere Verlauf der Tat: Als die drei jungen Männer in der Wohnung des Opfers sind, zieht Hakan D. eine Waffe, richtet sie auf John H. und verlangt die Kutte, eine Lederweste mit der Aufschrift "Outlaws Support". Die Kutte gehöre ihm gar nicht, habe John gesagt, und sie den dreien freiwillig übergeben, berichtet der Angeklagte. Hinterher habe man noch zusammen bei John "gechillt", sagt Yasin Y. "John war nicht aggressiv." Dann sei man gegangen und habe die Kutte mitgenommen.

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Foto: Hans-Peter Reichartz

Den Verkauf habe Hakan übernehmen wollen, derjenige, der auch die Pistole gezogen hatte. "Ich wusste nicht, dass Hakan eine Pistole dabei hatte", beteuert Yasin Y. Ob er die Pistole wiedererkenne, fragt der Richter und holt aus einer Papiertüte eine goldfarbene Pistole der Marke Browning heraus, eine Waffe wie aus einem schlechten Gangsterfilm. Yasin Y. nickt. Der Verkauf der Kutte klappt anscheinend nicht. "Hakan wollte sie angeblich den Hells Angels verkaufen, aber er wartet immer noch auf das Geld", sagt Yasin Y.

Anschließend sagt das Opfer John H. als Zeuge aus, erzählt etwas völlig anderes und wirkt dabei nicht sehr überzeugend. Erst will er sich an gar nichts erinnern, doch dann berichtet er von zwei Waffen, die abwechselnd auf ihn gerichtet gewesen seien, weiß aber nicht mehr, wer die Waffen in der Hand hatte. Hakan D., der in einem getrennten Verfahren vor Gericht stehen wird, serviert eine weitere Version, die ihm weitgehend eine Zuschauerrolle zuweist. Danach habe Yasin Y. die Waffe verwendet, die eigentlich ihm gehöre und die er Yasin geliehen habe. Yasin habe auf John H. gezielt, Drogen, Bargeld und Waffen gefordert und die Kutte mitgenommen. Er, Hakan, habe sich bei John entschuldigt und versprochen, die Kutte zurückzubringen, was aber nie geschehen ist.

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Foto: Theo Titz
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Die Versionen von Hakan D. und John H. überzeugen das Gericht nicht. Yasin Y. wird zugutegehalten, dass er ausgesagt hat und zuvor nicht straffällig wurde. Auch wird ihm noch nicht die Reife eines Erwachsenen attestiert. Die Anwendung des Jugendstrafrechts sei noch angemessen, befindet das Gericht. Y. erhält für die räuberische Erpressung zwei Jahre auf Bewährung. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, er muss Sozialstunden ableisten und sich eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen.

(RP)
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