Mönchengladbach Rheydter Seriendieb jetzt wegen 70 Fällen angeklagt

Mönchengladbach · Einfacher Diebstahl, gewerbsmäßiger Diebstahl, räuberischer Diebstahl - die Anklageliste des Rheydter Seriendiebes wird immer länger. Nachdem die Staatsanwaltschaft vier weitere Klagen erhoben hat, werden am Prozesstag 28. September nun rund 70 Fälle verhandelt.

Über zwei Jahre lang war der notorische Dieb in der Rheydter Innenstadt auf Beutezug, stahl alles, was ihm in die Finger kam. Dass er dabei häufiger einmal erwischt wurde, ließ ihn kalt. Denn ins Gefängnis kam er nicht. Dass es so lange dauerte, bis ein Gerichtstermin für den 32-Jährigen terminiert wurde, liegt wohl auch an der von ihm verursachten, verhältnismäßig geringen Schadenshöhe. Die beträgt laut Anklageschrift insgesamt 5000 Euro. Der Seriendieb hatte es nicht unbedingt auf Luxusgüter abgesehen. Er stahl alles - von Socken über Koffern bis hin zu Navigationsgeräten aus unverschlossenen Autos. Für Rheydter Geschäftsleute ist der Mann eine "echte Plage". Die Frage bleibt jedoch, ob er jemals zu einer Haftstrafe verurteilt wird.

Zurzeit befindet sich der Seriendieb aufgrund einer Psychose in einer geschlossenen Anstalt. Und so wird es im aktuellen Strafverfahren auch um die Schuldfähigkeit des 32-Jährigen gehen. Am Mittwoch wird ein Gutachter dazu gehört. Für den Fall, dass das Amtsgericht zu dem Ergebnis kommen sollte, dass der Angeklagte bei seinen Diebstählen schuldunfähig war, wäre er freizusprechen, wie Landgerichtssprecher Jan-Philip Schreiber gestern mitteilte. "Unter Umständen käme auch eine strafrechtliche Unterbringung gemäß Paragraf 62 StGB in Betracht. Voraussetzung dafür wäre, dass eine Gesamtwürdigung des Angeklagten und der Taten ergäbe, dass von ihm infolge seiner Erkrankung erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten wären und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich wäre", so Schreiber. Sollte das Amtsgericht diese Voraussetzung als erfüllt ansehen, müsste das Verfahren an das Landgericht verwiesen werden. Denn nur das Landgericht könne eine Unterbringung anordnen. Der Prozess beginnt am Mittwoch am Gladbacher Amtsgericht um 9.15 Uhr im Saal A32.

(RP)
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