Mönchengladbach Revision: Angeklagter kommt mit Bewährung davon

Mönchengladbach · Wegen versuchten Totschlags, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung verurteilte die 7. Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts einen 40-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Außerdem musste der Mann, der aus dem Kosovo stammt, ein Jahr lang auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Am 9. März 2012 hatte der Angeklagte nach einem Streit mit seiner damaligen Begleiterin sein Fahrzeug in Rheydt am Gerstacker nach einer Vollbremsung gegen eine Laterne gesteuert. Die Frau erlitt dabei Prellungen und eine Wirbelsäulenverletzung und musste vier Tage im Krankenhaus verbringen. Der Angeklagte legte bei dem Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein und hatte Erfolg. Der BGH hob im März vergangenen Jahres das Urteil auf.

Das Gericht habe einen möglichen strafbefreienden Rücktritt nicht geprüft, so die Begründung des BGH. Bis die Polizei am Unfallort eintraf, hätte der Angeklagte einen Tötungsvorsatz weiter verfolgen können. Tatsächlich sei die Polizei damals in einem Zeitraum von 15 bis 20 Minuten am Unfallort gewesen. Deshalb musste gestern die 5. Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts den Fall noch einmal überprüfen. "Jetzt kommt die Wahrheit ans Licht", ließ der Angeklagte, der inzwischen ein Jahr in Untersuchungshaft verbracht hat, von einer Dolmetscherin übersetzen. Das Opfer des damaligen Unfallgeschehens war dem Prozess gestern ferngeblieben. Sie habe sich in eine bulgarische Nervenklinik begeben, ließ sie ausrichten.

Die Verfahrensbeteiligten schauten sich noch einmal auf dem Richtertisch die Lichtbilder an. Anschließend war die Staatsanwältin überzeugt, dass der Angeklagte, der damals am Gerstacker einen Alkoholpegel von 0,97 hatte, die drohende Kollission mit einem Hindernis durch eine Vollbremsung verhinderte. Von einem versuchten Totschlag war keine Rede mehr. Die Anklagevertreterin forderte nunmehr für den 40-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung eine zweijährige Freiheitsstrafe mit Bewährung. Das Vorstrafenregister des Angeklagten enthält bis auf einen Strafbefehl wegen Betruges nur leere Blätter. Das nicht erschienene Opfer habe offenbar kein großes Interesse mehr an dem Fall, hieß es gestern in der Urteilsbegründung. Allerdings muss der 40-Jährige auch diesmal auf seinen Führerschein verzichten und die einjährige Sperre hinnehmen.

(RP)
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