Mönchengladbach/Schwalmtal Rentner schoss pausenlos auf seine Opfer

Mönchengladbach/Schwalmtal · Im Schwurgerichts-Prozess um das schreckliche Blutbad in Schwalmtal-Amern schilderte am Dienstag ein Düsseldorfer Rechtsmediziner Obduktionsergebnisse von zwei Opfern. Der Rentner (72), der wegen dreifachen heimtückischen Mordes sowie eines Mordversuchs angeklagt ist, verfolgte die Aussage des Obduzenten - wie auch bisher - völlig emotionslos.

 Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte geweint.

Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte geweint.

Foto: ddp

Ohne Vorwarnung hatte der Amokschütze am 18. August 2009 im Haus seiner Tochter anlässlich einer Grundstücksbesichtigung auf zwei Rechtsanwälte und zwei Sachverständige geschossen. Allein der Mönchengladbacher Ratsherr Bernd Püllen hatte das Massaker schwer verletzt überlebt.

Einer der Anwälte und ein Sachverständiger wurden damals von dem Angeklagten von jeweils vier Schüssen getroffen. Offenbar richtete sich die Wut des Rentners auf die Männer und den Ex-Schwiegersohn, "weil sie alle meine Tochter beim Verkauf des Hauses über den Tisch ziehen wollten”.

Detailliert beschrieb der Rechtsmediziner gestern die Schussverletzungen von den beiden Opfern. Dabei nannte der Obduzent schwerste Hirn-, Gesichts- und Brustverletzungen - mit hohem Blutverlust. Das Gutachten ließ erkennen, dass der 72-Jährige "pausenlos geschossen haben muss”. Deshalb könne er auch keine Reihenfolge benennen, bedauerte der Mediziner. Auch sei nicht festzustellen, welcher Schuss den Tod verursacht habe, so das Ergebnis des Gutachtens.

Am Ende berichtete der Kammervorsitzende Lothar Beckers von einem neuen Anwalt, der sich als Wahlverteidiger für den Angeklagten bestellt habe. Allerdings war der Jurist heute nicht anwesend. Er müsse erst die Akten einsehen. Die meisten Anträge, die er gestellt hat, wurden vom Schwurgericht abgelehnt.

So werden weitere Verhandlungstermine nicht abgelehnt, wie der neue Verteidiger gefordert hat. Auch wird der Angeklagte nicht erneut auf seine Verhandlungsfähigkeit untersucht. "Das ist bereits geschehen”, so Beckers.

(RP)
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