Mönchengladbach Urteil im Reme-Mord gefallen: Messerstecher schuldunfähig

Mönchengladbach · Das Urteil im Reme-Mord-Prozess ist am Mittwochmittag gefallen: Der 21-jährige Angeklagte wurde für schuldunfähig befunden und wird nun in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Es gehe weiter eine Gefahr von ihm aus.

So sieht es heute auf dem Reme-Gelände aus
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Wegen Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit hat die Erste Jugendkammer des Landgerichts gestern in einem Sicherungsverfahren einen Mönchengladbacher (21) verurteilt und dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Laut Gutachten leidet der Beschuldigte an einer halluzinatorischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. "Er ist gefährlich. Es gibt Wiederholungsgefahr", so die Gutachterin. Die psychiatrische Sachverständige hatte deshalb die Unterbringung des Täters in einer Klinik empfohlen. Die Staatsanwältin hatte sich dem Gutachten angeschlossen und war gestern in ihrem Plädoyer noch einmal auf den Fall eingegangen.

Reme-Mord in Mönchengladbach: Polizei zeigt Tatwaffe
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Am Tattag im Januar hatte der 21-Jährige sein späteres Opfer auf dem Weg zu einem leer stehenden Gebäude auf dem ehemaligen Militärgeländei in Lürrip begleitet. In der Vergangenheit sollen sich die beiden dort des öfteren mit ihrer Clique getroffen haben.Am 31. Januar bieb der 21-Jährige plötzlich hinter dem Jüngeren zurück und stach dann unvermittelt mit einem Messer aus Mutters Küche mit einer Klingenlänge von elf Zentimetern in den Rücken des Freundes. Als sich das Opfer umdrehte, stach der Beschuldigte wie von Sinnen noch dreißigmal in Kopf, Hals und Rücken des 17-Jährigen. Der beste Freund des Gladbachers verstarb an den schweren Verletzungen.

Angehörige trauern um toten 17-Jährigen
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Bei der Polizei hatte der Messerstecher zunächst einen unbekannten Farbigen der schrecklichen Tat beschuldigt. Als die Polizeibeamten aber an der "Geschichte" zweifelten, hatte er eine Geständnis abgelegt.

Zwei Mädchen, 15 Und 18 Jahre alt, und ein 17-jähriger Schüler hatten mit dem Beschuldigten einen Tag vor der Tat auf dem Reme-Gelände verbracht. Da sei es zwischen dem 21-Jährigen und dem späteren Opfer zum Streit um ein 15-jähriges Mädchen gekommen, so die Aussagen der Zeugen im Gerichtssaal.

Aber ein nachvollziehbares Tatmotiv habe der Beschuldigte eigentlich nie genannt, hieß es in der Urteilsbegründung des Kammervorsitzenden Lothar Beckers. Bei der psychiatrischen Sachverständigen habe der 21-Jährige erklärt, dass er seinen besten Freund damals nur erschrecken wollte. Deshalb habe er dem 17-Jährigen das Messer nur an den Rücken gehalten. Das Messer wurde später in der Nähe des Geländes gefunden. "Ja, das stammt aus dem Haushalt meiner Mutter", hatte der junge Mann ohne weiteres zugegeben.

Am Ende wertete die Erste Jugendkammer die Tat des Messerstechers nicht mehr als Mord sondern als Totschlag. Zwar habe der 21-Jährige, der damals Amphetamine konsumierte, im Januar eine rechtswidrige Tat begangen. Aber er sei nicht mehr in der Lage gewesen, sich zu steuern. Zwar handele es sich um eine heimtückisches Verbrechen. Aber dass er damals auf dem Reme-Gelände die Arglosigkeit des Opfers ausnutzte, habe der kranke Täter nicht erkennen können, hieß es abschließend in der Urteilsbegründung des Gerichts. .

(rp)
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