Mönchengladbach "Reisender Täter" vor Schöffengericht

Mönchengladbach · 14 Tage war der Angeklagte mit albanischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. In dieser Zeit brach der 32-jährige Mann in Mönchengladbach und Krefeld in insgesamt drei Einfamilienhäuser ein. Dabei erbeutete er ein paar Tausend Euro Bargeld, Schmuck und eine Lederjacke. Mit der Jacke habe er sich nachts zugedeckt, erklärte der Obdachlose. Der Angeklagte gab die Einbrüche sofort zu und entschuldigte sich. In Albanien hatte er als Lkw-Fahrer gearbeitet. Zur Tatzeit im Herbst 2015 sei er nach Deutschland gekommen, weil er einen Bekannten treffen wollte, der ihm hier Arbeit verschaffen wollte. Doch der Bekannte sei nicht auffindbar gewesen. So wurde der Albaner auf dem Rückweg nach Hause an der ungarischen Grenze festgenommen.

Den erbeuteten Schmuck habe er jeweils gegen Drogen getauscht, gab sich der 32-Jährige als Junkie zu erkennen. Aber damit sei nun Schluss. "Ich werde jetzt bald Vater, meine Frau erwartet ein Kind", erklärte der Angeklagte. Der Staatsanwalt forderte schließlich für den "reisenden Täter", wie er ihn nannte, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten - aber ohne Bewährung. Schließlich sei der Angeklagte bereits in Frankreich einmal als Einbrecher aufgefallen und dort bereits zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Durch sein Geständnis habe der Albaner dem Schöffengericht den Auftritt von Zeugen erspart, setzte sich der Verteidiger für seinen Mandanten ein und bat um eine geringere Strafe. Immerhin habe der Angeklagte unter Suchtdruck gehandelt und sei bereits seit April in Untersuchungshaft.

Das Schöffengericht schloss sich dem Plädoyer des Staatsanwalts an. Es verurteilte den Angeklagten wegen Einbruchdiebstahls in drei Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten - ohne Bewährung. Schließlich sei der Täter bereits in Frankreich aufgefallen. Er wolle in Berufung gehen, erklärten der Angeklagte und sein Verteidiger am Ende.

(RP)
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