Mönchengladbach Reinigungskraft nach Schmuckdiebstahl bei Juwelier verurteilt

Mönchengladbach · Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls hat sich jetzt eine Frau (35) vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Die Angeklagte hatte jahrelang als Reinigungskraft in einem Mönchengladbacher Juweliergeschäft gearbeitet. Laut Anklage soll sie dort von September bis November 2016 Schmuck gestohlen und davon später Teile bei Ebay zum Kauf angeboten haben. Doch die Frau zeigte sich nur teilgeständig. In einer Erklärung, die ihre Verteidigerin im Gerichtssaal vortrug, beteuerte die Angeklagte, die zu allen Räumen des Geschäftes Zugang hatte: "So ist die Anklage nicht richtig.

Die Schmucksachen waren in drei Kartons. Da war auch zerrissenes Papier drin. Das sollte ich entsorgen. Das war doch Müll". Auf dem Richtertisch wurden Fotos von den Schmuckteilen gezeigt. Der Richter staunte: "Die Sachen sind nicht beschädigt". Doch die 35-Jährige behauptete ungerührt: "Die haben viele wertvolle Sachen weggeworfen". In der Werkstatt habe sie den Schmuck aus den Kartons genommen, in eine leere Tüte gepackt und mitgenommen, gab die frühere Reinigungskraft zu.

"Mein Fehler war, dass ich die Teile verkaufen wollte. Wir durften ja auch keinen Schmuck, den wir zum Mitarbeiterpreis gekauft hatten, weiter verkaufen", so die Angeklagte. Zu Hause sei es ihr dann aber kaum gelungen, die Einzelteile der Schmuckstücke richtig zusammen zu setzen. Die 35-Jährige fiel auf, als sich Kunden des Juweliers meldeten, denen die Angebote der Putzfrau bei Ebay unter drei Konten aufgefallen waren. "Das sind doch Sachen aus Ihrer Kollektion, die da preiswerter angeboten werden", informierten die Kunden die Goldschmiedin des Juweliers.

So erklärte diese Zeugin im Gericht: "Die Sachen, die hier gezeigt werden, landen bei uns nicht im Müll. Das ist nicht vorstellbar. Da sind Teile dabei, die einen Wert bis zu 1000 Euro haben". Ebenso wurde die Anweisung des Geschäftsführers bekannt, wonach jeder Müll noch einmal geprüft werden muss, bis er entsorgt werden durfte. Am Ende wurde die geständige und nicht vorbestrafte, inzwischen arbeitslose Reinigungskraft wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.

Sie reagierte schweigend.

(RP)
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