Mönchengladbach Räuber muss für sieben Jahre und drei Monate in Haft

Mönchengladbach · Der Junkie hatte unter anderem eine 82-jährige Frau in ihrer Wohnung überfallen und einen Rheydter Pfarrer bestohlen.

Schwere räuberische Erpressung war der Hauptvorwurf, der den heroinsüchtigen Mönchengladbacher (30) wieder einmal auf die Anklagebank gebracht hatte. Der 30-Jährige, der bereits einige Jahre in Gefängnissen verbracht hat, zeigte sich im Prozess vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts sofort geständig.

Zugleich erinnerte sich auch das 82-jährige Opfer, das den Gerichtssaal gestern mit Rollator und am Arm der Tochter betrat, an das schreckliche Erlebnis vom 19. November 2015. Der Angeklagte habe damals an ihrer Tür geklingelt und die 82-Jährige gefragt, ob er ihre Toilette benutzen dürfe. Die Frau habe den Junkie in ihre Wohnung gelassen. Dort habe der 30-Jährige dann noch um ein Glas Wasser gebeten. In der Küche habe der Angeklagte auf der Spüle ein Messer gesehen, dieses genommen, es der alten Dame vor die Brust gehalten und gedroht: "Gib mir dein Geld oder ich stech dich ab." Das verängstigte Opfer habe ihm daraufhin 300 Euro Bargeld gegeben. Ausgerechnet das Wasserglas hatte am Ende den 30-Jährigen als Täter überführt. Am Rand des Glases hatten die Kriminalbeamten die DNA des Räubers entdeckt.

Im Gerichtssaal hatte sich der Angeklagte bei der 82-Jährigen entschuldigt: "Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen". Allein wegen dieser schweren räuberischen Erpressung hat ihn das Gericht zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

Doch der Staatsanwalt warf dem Angeklagten noch zwei weitere Diebstahlstaten vor. So soll der 30-Jährige eine andere ältere Frau geschlagen und gedroht haben, ihr die Zähne einzuschlagen, wenn sie ihm kein Geld gebe. Doch dieses Opfer hatte mit Erfolg um Hilfe gerufen. So war es in diesem Fall beim Versuch geblieben. Außerdem war es dem Junkie gelungen, bei einem Einbruch in das Haus eines Rheydter Pfarrers 160 Euro zu stehlen. Der 30-Jährige hatte den Pfarrer beobachtet, wie er das Haus betrat. Dabei war der Dieb ebenfalls hineingelangt, hatte sich versteckt und war später mit der Beute verschwunden.

Deshalb verurteilte das Gericht den Mönchengladbacher am Ende zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren und drei Monaten Haft. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten, der seit seinem 17. Lebensjahr heroinabhängig ist und weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung vorweisen kann, als Hangtäter bezeichnet und dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt empfohlen. Dem Gutachten schloss sich das Gericht an und ordnete dessen Unterbringung an. Am Ende hatte der Richter den Junkie sinngemäß gewarnt: "Wenn Sie nie eine Drogentherapie schaffen, werden Sie am Ende keine 40 Jahre alt." Der Angeklagte reagierte verlegen und schweigend.

(RP)
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