Mönchengladbach Prozess: Vergewaltigung einer 17-Jährigen war nicht nachzuweisen

Mönchengladbach · An mehreren Prozesstagen musste sich der Angeklagte wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung zum Beischlaf vor dem Schöffengericht verantworten. Justizwachtmeister holten den 23-Jährigen dafür jeweils aus dem Gefängnis, in dem er bereits eine Strafe verbüßt. Zu einer Verurteilung kam es aber nicht wegen Verwaltigung, sondern wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Das Gericht sah den Vorwurf der Vergewaltigung als nicht zweifelsfrei erwiesen an.

Der 23-Jährige soll in der Nacht zum 1. Dezember 2012 bei einer Geburtstagsfeier in seiner Wohnung eine 17-Jährige geschlagen und vergewaltigt haben, so die Anklage. Als die junge Frau die Wohnung verlassen wollte, soll der Angeklagte die Wohnungstür geschlossen und sich auf sie gelegt haben. Danach soll er das Opfer vergewaltigt haben. Doch der Angeklagte gab allein die Körperverletzung zu. Hartnäckig bestritt er den Vergewaltigungsvorwurf. Nach einem Streit habe er die junge Frau am Hals gepackt, gewürgt und schlagen.

Die inzwischen 20 Jahre alte Studentin musste zweimal vor Gericht aussagen. Erst sei der Angeklagte sehr charmant gewesen, doch plötzlich sei die Stimmung umgekippt. Nach Amphetaminkonsum sei er wie ausgewechselt gewesen und ausgerastet. Die Studentin muss sich immer noch in therapeutischen Sitzungen behandeln lassen.

Nach Verlesung des Vorstrafenregisters war klar, dass der 23-Jährige in der Vergangenheit bereits viermal aufgefallen und wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Beleidigung verurteilt worden war. Im Gefängnis habe der Angeklagte aber eine Ausbildung als Maler und Lackierer gemacht, ein soziales Training absolviert und sich von den Drogen verabschiedet, setzte sich die Verteidigerin ein.

Gleichwohl endete der Prozess nicht mit einer Verurteilung wegen Vergewaltigung - es gab eine einjährige Freiheitsstrafe mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Sowohl die Staatsanwältin als auch das Gericht glaubten zwar nicht, dass die Frau gelogen hat. Aber ihre Aussage lasse Zweifel aufkommen: Die eigentliche Tat habe sie nicht detailliert geschildert. Viermal im Jahr muss der Angeklagte nun an einem Drogenscreening und Antigewalttraining teilnehmen.

(RP)
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