Mönchengladbach Prozess: Penetranter Junkie drangsalierte Pfarrer

Mönchengladbach · Der Staatsanwalt musste immer wieder neue Akten aufschlagen, als er gestern vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht die zahlreichen Straftaten bekanntgab, die der 29-jährige Gladbacher begangen haben soll. Da fielen juristische Begriffe wie Bedrohung, Beleidigung, versuchte räuberische Erpressung, Wohnungseinbruch, schwerer Diebstahl und versuchte Nötigung. Außerdem soll der Angeklagte, der seit Jahren drogenabhängig ist, in mindestens zehn Fällen gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen und dabei einen katholischen Pfarrer (61) aus Rheydt mit aufdringlichen Bettelanträgen verfolgt haben.

Der Angeklagte zeigte sich geständig, gab auch zu, den Pfarrer immer wieder mit Betteleien verfolgt zu haben. Als Konsument von harten Drogen und Alkohol sei er ständig in Geldnot gewesen. Den Angeklagten habe er bereits gekannt, als dieser noch Kommunionskind war, erinnerte sich der 61-jährige Pfarrer in seiner Zeugenaussage. Als ihn der 29-Jährige vor Jahren ansprach und um Hilfe bat, habe er sich auch bemüht zu helfen. Doch in den letzten zwei Jahren sei der Mann immer penetranter geworden. "Ich hatte ihm mal angeboten, er könne mir in meinem Garten helfen. Später stand er dann auch ungebeten in meinem Garten", beklagte sich der 61-Jährige. Er habe sein Haus mit höheren Zäunen abgesichert. Vergeblich. "Der Angeklagte brach immer wieder in mein Haus ein und verstieß ständig gegen Kontaktverbote", beklagte sich der Zeuge im Gerichtssaal. "Rief ich die Polizei. War der Eindringling verschwunden, war die Polizei wieder weg, kam auch der Angeklagte zurück", berichtete der Pfarrer.

Es sei diesmal wirklich das "allerallerletzte" Mal, danach käme er nicht wieder, habe der Junkie gebettelt. Und er habe sich meistens überreden lassen und dem Junkie Geld gegeben, gab der Pfarrer zu. Am Ende stellte das Gericht diese Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz ein, weil der Angeklagte sich noch wegen weiterer Straftaten verantworten müsse. So hatte der Junkie eine Frau bestohlen, die im Rollstuhl saß, und damit die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt. Der Prozess wird mit einem Gutachten am 13. Juni fortgesetzt.

(RP)
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