Mönchengladbach Prozess: Brand in einem Obdachlosenheim

Mönchengladbach · Wegen Mordversuchs aus Heimtücke muss sich in der kommenden Woche ein Mönchengladbacher (22) vor dem Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen vor, am 12. September 2011 in seinem Zimmer in einem Mönchengladbacher Obdachlosenheim Feuer gelegt zu haben. Heimtückischer Mordversuch mit gemeingefährlichen Mitteln, so lautet die Anklage. Im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte die Brandstiftung zugegeben. Die Heimmitbewohner hätten ihn jeden Tag gemobbt und "fertiggemacht", hatte er sich beschwert.

So sei es auch in der Tatnacht gewesen. Deshalb habe er in den frühen Morgenstunden mehrere Decken in seinen Kleiderschrank gelegt und sie dann mit einem Feuerzeug angezündet. Danach soll er den Tatort fluchtartig verlassen haben. Die Decken, der Schrank und Teile der Zimmerwände fingen tatsächlich Feuer. Die Anklage wirft dem 22-Jährigen vor, dabei den Tod von vier damals noch schlafenden Mitbewohnern billigend in Kauf genommen zu haben.

Zum Glück erwachte einer der Heimbewohner, weckte die anderen und verständigte die Feuerwehr. Deshalb konnten die Männer über eine Rettungsleiter gerettet werden. Eine Frau im Nachbarhaus erlitt in der Septembernacht eine Rauchvergiftung. Auch diese Verletzung geht laut Anklage auf das Konto des Brandlegers.

Der Arbeitslose muss nicht zum ersten Mal vor Gericht erscheinen. Er ist bereits wegen fahrlässiger Brandstiftung, Sachbeschädigung und Diebstahls vorbestraft. Ein Gutachter hat dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung attestiert. In der Brandnacht sei er nach einem Spaziergang noch einmal zurückgekommen und habe den Brandgeruch wahrgenommen. Er sei dann wieder gegangen, "weil ich keinen Stress mit Polizei und Feuerwehr haben wollte", so die Anklage. Zum Prozesstermin vor dem Schwurgericht sind 18 Zeugen und drei Sachverständige geladen.

(RP)
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