Mönchengladbach Prozess: 22-Jähriger muss in die Psychiatrie

Mönchengladbach · Der wochenlange Prozess um versuchten heimtückischen Mord mit gemeingefährlichen Mitteln und versuchte schwere Brandstiftung endete für den schuldunfähigen Angeklagten (22) gestern nicht mit einer Gefängnisstrafe, sondern mit einem Freispruch. Allerdings wird der 22-Jährige, der an Schizophrenie leidet, in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. In der Urteilsbegründung ging der Schwurgerichtsvorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den eher tragischen Fall ein. Am Morgen des 12. September 2011 hatte der arbeitslose Angeklagte in seinem Zimmer des Obdachlosenheimes mehrere Decken in seinen Kleiderschrank gelegt und sie dann mit einem Feuerzeug angezündet. Danach hatte er den Tatort fluchtartig verlassen. "Die Heimmitbewohner haben mich jeden Tag gemobbt und fertiggemacht", hatte sich der 22-Jährige in seinem Geständnis beschwert. Dabei hatte er ganz offen zugegeben: "Ich wollte die umbringen!"

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten Schizophrenie und depressiven Wahn attestiert. Außerdem leide der Mann nach jahrelangem Drogenmissbrauch an Gehirndefekten. Die Mitbewohner hatten allerdings bestritten, den Brandstifter gemobbt zu haben. Doch Gutachter und Gericht waren überzeugt, dass sich der kranke Angeklagte selbst tatsächlich als Opfer von Mobbing sah. Eine Nacht lang hatte er gegrübelt, wie er sich dagegen wehren könnte. Dann hatte er an dem Septembermorgen zum Feuerzeug gegriffen. Doch der Brand im Obdachlosenheim endete glimpflich. Am Ende brannte nur der Kleiderschrank. Das Feuer griff nicht auf Gebäudeteile über. Glücklicherweise konnten vier Mitbewohner über eine Rettungsleiter gerettet werden, weil einer der schlafenden Männer erwacht war und noch rechtzeitig die Feuerwehr verständigen konnte. Durch die Rauchentwicklung erlitt damals eine Nachbarin eine Rauchvergiftung.

Das Schwurgericht hatte sich dem psychiatrischen Gutachter angeschlossen, der dem 22-Jährigen Schuldunfähigkeit bescheinigt hatte. "Deshalb kann der Angeklagte nicht bestraft werden", so das Ergebnis des Gutachtens. "Aber unbehandelt bleibt der Angeklagte gefährlich", hatte der Sachverständige sein Gutachten ergänzt und die Unterbringung des kranken Brandstifters in einer psychiatrischen Klinik empfohlen. Freispruch und Unterbringung hieß es danach gestern im Urteil.

(RP)
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