68-Jähriger wegen Sexualmordes vor Gericht Polizistin beschreibt Angeklagten als "empathielos"

Mönchengladbach · Beim zweiten Prozesstag um den mutmaßlichen Sexualmord eines 68-jährigen Rentners an seiner Lebensgefährtin sagten am Donnerstag Polizeibeamte und Sachverständige aus. Auch Details aus der Vernehmung des Angeklagten wurden bekannt.

Der Angeklagte B. vor dem Beginn des zweiten Prozesstages im Landgericht Mönchengladbach.

Der Angeklagte B. vor dem Beginn des zweiten Prozesstages im Landgericht Mönchengladbach.

Foto: Sabine Kricke

Der 68-jährige Angeklagte B. lehnt vor Beginn des zweiten Prozesstages scheinbar entspannt an der Anklagebank. Er trägt ein kariertes Hemd, Jeans und eine Brille, die an einer Kette befestigt ist. Und er scheut die Öffentlichkeit nicht. Das betonte sein Anwalt bereits beim ersten Prozesstag Ende April. Den Blick in den vollbesetzten Zuschauerraum vermeidet B. dennoch. Auch schaut er während der gesamten Verhandlung nie auf die Bank der Nebenklage. Dort sitzt die Tochter der Frau, die B. zwischen dem 6. und 7. November 2016 so schwer sexuell missbraucht haben soll, dass sie an ihren Verletzungen starb.

Als ersten von insgesamt fünf Zeugen und zwei Sachverständigen hört das Gericht Kriminalhauptkommissar E.. Der Beamte übernahm die Vernehmung des Angeklagten an jenem Novembertag, an dem die Leiche der 55-jährigen Frau im Haus von B. gefunden wurde.

Der Angeklagte habe zuerst angeben, dass er seine Lebensgefährtin nach einem Kneipenbesuch ins Bett gebracht und am nächsten Tag dort leblos vorgefunden habe. Daraufhin habe er den Notarzt verständigt. "Nach den ersten Ermittlungen war jedoch schnell klar, dass die Frau nicht eines natürlichen Todes gestorben sein kann", erinnert sich der Ermittler. Er habe den Angeklagten damals mit dieser Feststellung konfrontiert. Schnell habe dieser dann aus seiner Sicht beschrieben, was sich in der Nacht tatsächlich zugetragen haben soll.

"In seiner Vernehmung bestätigte B., dass er der Frau unterschiedliche Gegenstände eingeführt habe", schildert der Kommissar. "Er sagte, dass die Frau sich nicht gewehrt hatte, daher habe er damit weitergemacht", berichtet der Polizist weiter. Zudem habe er eingeräumt, die Frau geschlagen zu haben, ebenfalls mit Gegenständen.

Auf die Frage, warum er weitermachte, als er die Verletzungen sah, habe der Angeklagte ausgesagt, dass er dies selbst nicht genau wisse. Vielleicht hätten ihn in das Blut der Frau auch zusätzlich erregt.

Laut Ergebnis der Gerichtsmedizin hatte die Frau einen Alkoholwert von 3,79 Promille. Der Angeklagte selbst habe bei der Vernehmung angegeben, binnen etwa viereinhalb Stunden zwölf bis 13 Biere getrunken zu haben.

Auf den Kommissar habe der Angeklagte bei dem Zeitpunkt seiner Vernehmung einen ruhigen und sachlichen Eindruck gemacht. "Auf Nachfragen intimster Art hat er sehr offen und direkt geantwortet", sagt er. Auch eine Polizistin, die als einer der ersten an dem Wohnhaus und dem Tatort eintraf, beschreibt den Angeklagten als "empathielos", "genauso wie jetzt".

Ein weiterer thematischer Schwerpunkt beim zweiten Prozesstag ist die Anhörung der Sachverständigen. Die Rechtsmedizinerin G. nennt als Todesursache inneres und äußeres Verbluten. Zudem stellte sie eine Fraktur des fünften Halswirbels fest.

Die Verteidigung des Angeklagten warf daraufhin die Frage auf, ob nicht auch die Halswirbelfraktur als Todesursache in Frage käme und ob diese Verletzung nicht durch einen vorherigen Sturz in der Kneipe entstanden sein könnte. Die Sachverständige entgegnet darauf, dass die Todesursache eindeutig das Verbluten der 55-Jährigen gewesen sei. Ein weiterer Gerichtsmediziner, der als Sachverständiger geladen war, bestätigt das Obduktionsergebnis und die Todesursache.

(skr)
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