Mönchengladbach Polizei schickte Partygäste nach Hause, weil sie zu laut waren

Mönchengladbach · Im Raum 107 des Mönchengladbacher Gerichts wurden gestern Ordnungswidrigkeiten verhandelt. Der Richter musste sich mit Bußgeldbescheiden befassen, gegen die deren Empfänger Einspruch eingelegt hatten. Meistens erscheinen zu diesen Terminen die Handy-Sünder, die mit dem Mobiltelefon am Ohr in ihren Autos während der Fahrt von der Polizei erwischt werden und dann einen Bußgeldbescheid über jeweils 60 Euro erhalten.

Gestern ging es allerdings um eine Ruhestörung gegen 3 Uhr in einer Sonntagnacht in einem Haus an der Lothringer Straße. Nachbarn hatten sich über Lärm und Radau beschwert und die Polizei gerufen. Die 34-jährige Gastgeberin der lauten Party erhielt einen Bußgeldbescheid und legte Einspruch ein. Im Gericht beschwerte sich gestern die Frau: "Ich sehe nicht ein, dass ich zahlen soll." Es sei schon laut gewesen, "aber als die Polizei kam, sind wir doch leiser geworden", gab die 34-Jährige achselzuckend zu.

Eine 24-jährige Polizeibeamtin erinnerte sich an den nächtlichen Einsatz: "Bereits auf der Straße hörten wir lautes Geschrei aus der Wohnung. Leute haben uns angesprochen und sich beschwert. Als das Geschrei in der Wohnung schließlich lauter als die Musik wurde, haben wir Kollegen zur Verstärkung gerufen. Mit deren Hilfe gelang es uns, die lauter und aggressiver werdenden Gäste aus der Wohnung zu schicken", so die Polizeibeamtin. "So war es nicht, wie die Beamtin erzählt hat. Deren Aussage war falsch", reagierte die Gastgeberin uneinsichtig.

Der Richter meinte, sie solle doch den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurücknehmen - mit einem neuen Urteil wäre sie sicher auch nicht zufrieden. Dem stimmte die 34-Jährige zu. Sie muss für den Verstoß nun 100 Euro zahlen.

(RP)
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