Mönchengladbach Parfümdieb akzeptiert Geldstrafe sofort

Mönchengladbach · Räuberische Erpressung und Diebstahl eines Parfüms im Wert von 15 Euro warf der Staatsanwalt gestern einem Angeklagten (19) vor dem Jugendschöffengericht vor. Die Anklage war kaum verlesen, als der redegewandte junge Mann auch schon loslegte. "Das Parfüm wollte ich verkaufen, weil ich Spielschulden hatte, viele Drogen nahm und monatelang auf der Straße lebte." Inzwischen wohne er bei seiner Freundin und beteilige sich an den Haushaltskosten. Seit zwölf Tagen arbeite er nachts in einem Firmenlager.

Und das mit der räuberischen Erpressung sei nicht so gewesen, wie es in der Anklage steht, beteuerte der Gladbacher. Danach sollte ein Schüler (16), der ihm 100 Euro schuldete, sein Handy herausgeben. Aber er solle nicht zur Polizei gehen, sonst würde er ihn umhauen, soll der Angeklagte gedroht haben. "Nein, ich habe den Bekannten weder geschlagen noch bedroht" , behauptete der Angeklagte. Der Schüler habe ihm quasi das Handy als Pfand für die Schulden gegeben. Anschließend seien sie zusammen in ein Handygeschäft an der Hindenburgstraße gegangen. Dort sei die SIM-Karte entfernt worden. Aber am nächsten Tag habe er festgestellt, dass das Handy gesperrt war, so der Angeklagte. Da habe er es weggeworfen. Der Schüler bestätigte diese Aussage und gab auch zu, damals 100 Euro Schulden bei dem 19-Jährigen gehabt zu haben. "Gib das Handy her", habe der Gladbacher vehement verlangt. Dabei verwickelte sich der Schüler in Widersprüche und konnte sich dann an eine Drohung nicht erinnern. "Ich hatte allerdings Respekt vor dem Angeklagten", ergänzte der Schüler.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe empfahl für den jungen Mann die Anwendung von Jugendstrafrecht. Sie sah bei ihm eine Reifeverzögerung. Er habe monatelang auf der Straße gelebt und sei einige Male mit Beschaffungskriminalität aufgefallen. Inzwischen soll er 36.000 Euro Schulden haben, sich aber nun von der Schuldnerberatung helfen lassen. Jugendgerichtshilfe und Verteidiger sprachen von einer positiven Entwicklung. Die räuberische Erpressung sei dem 19-Jährigen nicht nachzuweisen, so der Staatsanwalt. Er forderte Freispruch. Das Jugendschöffengericht schloss sich an, sprach den Angeklagten von diesem Vorwurf frei. Wegen des Parfümdiebstahls wurde er zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt, die er in Raten zahlen kann. Allerdings entschied sich das Gericht gegen die Anwendung von Jugendstrafrecht.

(RP)
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