Mönchengladbach NPD-Gegendemo: Bewährung nach Böllerwurf auf Polizei

Mönchengladbach · Am 1. Mai 2015 waren in der Stadt mehrere hundert Polizeibeamte im Einsatz. Anlass für das Großaufgebot waren neben anderen angemeldeten Kundgebungen 150 NPD-Sympathisanten, die am Maifeiertag durch die Innenstadt zogen. Immer wieder versuchten Gegendemonstranten die Absperrungen zu durchbrechen. Ein 26-jähriger Gladbacher war damals der Polizei aufgefallen, als er nahe der Hindenburgsstraße aus der Gegendemo die Beamten mit einem Kanonenschlag und einem Feuerzeug bewarf.

 Die NPD hatte am 1. Mai 2015 in Gladbach demonstriert. Es gab auch eine Gegendemonstration: Aus ihr bewarf ein 26-Jähriger die Polizei mit einem Feuerwerkskörper.

Die NPD hatte am 1. Mai 2015 in Gladbach demonstriert. Es gab auch eine Gegendemonstration: Aus ihr bewarf ein 26-Jähriger die Polizei mit einem Feuerwerkskörper.

Foto: HPR

Gestern musste sich der Berufskraftfahrer und Vater von zwei Kindern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und falscher Verdächtigung verantworten. Denn der Angeklagte hatte damals die Tat geleugnet und einen anderen Teilnehmer der Gegendemo als Werfer beschuldigt. Aber einen Tag danach war er zur Polizei gegangen und hatte die falsche Verdächtigung zurückgenommen und sich als Täter zu erkennen gegeben.

So war es auch gestern. Die Staatsanwältin hatte kaum die Anklagevorwürfe verlesen, als der Mönchengladbacher auch schon eingestand: "Den Mist habe ich damals gebaut und auf die Polizeibeamten gezielt. Einen anderen habe ich zu Unrecht belastet." Der 26-Jährige saß nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank. Sein Vorstrafenregister enthielt immerhin sieben Eintragungen. Allerdings war er nach den ersten drei Jugendstrafen immer nur mit "Erschleichen von Leistungen" aufgefallen und in den meisten Fällen mit Geldstrafen davongekommen.

Dieses Mal könne der Angeklagte nicht mit einer Geldstrafe davonkommen, machte die Staatsanwältin klar. Die Anklagevertreterin forderte für den Gladbacher eine einjährige Haftstrafe mit Bewährung und eine Geldbuße von 600 Euro. Die Verteidigerin verwies auf das frühe Geständnis und bat für ihren Mandanten um eine milde Strafe.

Doch die Richterin schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an und verurteilte den Gladbacher zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung. Dabei hielt sie ihm vor, dass nicht nur das Werfen der gefährlichen Gegenstände verboten sei. "Die durften sie gar nicht erst mitnehmen", hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldbuße von 600 Euro an "Ärzte ohne Grenzen" zahlen. Der Familienvater akzeptierte die Strafe sofort.

(RP)
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